Ein Wälzer mit über 900 Seiten. Pro Album mind. eine Seite. Extrem teuer - nicht das Buch, sondern vermutlich die Folgekosten in Form von dadurch angeregten Tonträgerkäufen...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Herausgegeben von Jonas Engelmann erscheint im September dieses schöne Buch im Ventil Verlag. 150 Punk-Platten (dabei wird der Begriff recht großzügig ausgelegt, um eine größere Bandbreite des Wirkens von Punk abzubilden) unter die Lupe genommen und gewürdigt von u.a. Simon Reynolds, Diedrich Diederichsen, Linus Volkmann, Jörg Sundermeier, Christina Mohr, Joachim Hiller, Katja Kullmann, Roger Behrens… ach ja, und von mir!
schon vor einiger zeit gelesen; keine ahnung, ob ich es schon erwähnte. eine der besten musiker-autobiographien, die ich kenne. gut geschrieben - nüchtern-ironisch-unterhaltsam, und doch mit dem gebotenen ernst, wenn es ihm um musik und künstlertum an sich geht (was dann auf positive weise ins philosophische ragt). das buch umfasst seine kindheit und jugend, einschließlich der zeit in einer drittklassigen pub-combo bei gleichzeitigem kompositionsstudium in london sowie seinen peinlichen ersten erfahrungen mit dem anderen geschlecht, und endet mit dem beginn seiner eigentlichen karriere, was eine tolle fortsetzung ergäbe (aber ich fürchte, dazu hat sich dieses schon zu schlecht verkauft). prima sache.
Oh, danke für den Hinweis, tenno! Muss ich mir wohl unbedingt besorgen, denn was ich an Kritiken über das Buch las, hört sich alles sehr positiv an, also so wie bei dir. Werde mir allerdings die deutsche Ausgabe zulegen, da meine Englischkenntnisse nicht ausreichen um ein Buch in dieser Sprache zu lesen.
Daraus werde ich nicht so ganz schlau. Ist das Buch nun sofort lieferbar oder restlos vergriffen?
Werde mich da morgen mal anmelden und es herausfinden. Ich sag' dir dann bescheid!
ZitatDie Popbiografie, die im Jahre 2001 unter der ISBN: 3930333333 bzw. 978-3930333332 im Salzwerk Verlag erschien, ist in deutschen Landen sehr begehrt und verkaufte sich seit dem 19.12.2008 nur 2 Mal erfolgreich via ebay. Für 24,50 Euro am 05.09.2009 und am 24.10.2010 für 18,25 Euro.
http://www.last.fm/de/user/DerWaechter ehemaliger Influencer * Downtown * Radebrecht * "Die einzige Bevölkerungsgruppe, die man risikolos beleidigen kann, sind die Dummen. Da fühlt sich nie einer angegriffen." (Ronja von Rönne) “The sex and drugs have gone and now it’s just the rock ‘n’ roll” (Shaun Ryder)
Vielleicht wird das Hörbuch ja auch wieder aufgelegt, wenn sich nur genügend Forumsuser finden, die es bestellen wollen.
http://www.last.fm/de/user/DerWaechter ehemaliger Influencer * Downtown * Radebrecht * "Die einzige Bevölkerungsgruppe, die man risikolos beleidigen kann, sind die Dummen. Da fühlt sich nie einer angegriffen." (Ronja von Rönne) “The sex and drugs have gone and now it’s just the rock ‘n’ roll” (Shaun Ryder)
Zitat von DerKleineMusicFreund im Beitrag #44Da man das Buch nicht in den Warenkorb legen kann, scheint wohl leider doch "restlos vergriffen" zuzutreffen. Mist.
Da im vorliegenden Fall keine Bestellung getätigt werden kann, es also auch nicht zu einem Kaufvertrag gekommen ist, bleibt allenfalls die „Irritation“ des Kunden…
Eigentlich ist es so, dass Ware, die mit dem Hinweis „sofort lieferbar“ beworben wird, auch für den Versand am nächsten Werktag bereitgehalten werden muss (LG Aschaffenburg, Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14). Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, was zu Abmahnung und Unterlassungserklärung führen kann.
Für den sog. Online-Handel besteht ohnehin die gesetzliche Pflicht, dem Kunden gegenüber für alle Artikel, die über den Shop bestellt werden können, einen „Liefertermin“ zu nennen. ( Artikel 246 a § 1 Absatz 1 Nr. 7 Einführungsgesetz zum BGB; kurz: EGBGB). Es muss dazu kein konkreter „Termin“, sondern nur ein Zeitraum benannt werden, in dem der Kunde mit der Lieferung rechnen kann. Auch Banklaufzeiten und Postwege müssen in die Berechnung des Lieferzeitraums einbezogen werden. Rechtlich nicht zulässig sind also Angaben wie „versandbereit in 3 Tagen“, da sie keine Aussage dazu treffen, bis wann die Ware tatsächlich geliefert wird. Seit dem 13. Juni 2014 besteht nach geltendem Verbraucherrecht auch die Pflicht, das mit dem Warentransport beauftragte Unternehmen in den Lieferbedingungen zu benennen.
Da jeder Mitbewerber nach § 8 Abs. 3 UWG berechtigt ist, Abmahnungen vorzunehmen, verwundert es kaum, dass manche der Online-Anbieter regelrechte „Abmahnkriege“ gegeneinander führen. So sollet man z.B. vorsichtig sein, wenn man privat Ware anbietet und dabei gegen geltende Regelungen verstößt oder gar illegale Artikel anbietet. Schnell fühlt sich da ein anderer Anbieter aufgrund der von ihm z.B. zu erhebenden höheren Versandgebühr ( z.B. Versand von DVDs ab 18 per Ident-Verfahren) im Nachteil und mahnt ab. Abmahner sind dazu berechtigt, auch über Rechtsanwälte abmahnen zu lassen, was die Kosten deutlich erhöht.
Spannend wäre es also geworden, wenn das Buch tatsächlich bestellt werden könnte...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)