Jetzt darf der Arsch doch auftreten, und ganz ehrlich: Das ist auch richtig so. Ich teile seine Ansichten nicht und argumentiere dagegen. So lange, wie er nicht zur Gewalt gegen Personen oder Personengruppen aufruft, gehört das zur freien Meinungsäußerung. Die (öffentliche) Auseinandersetzung mit Meinungen, wie Waters sie vertritt, ist wichtig, und Verbote helfen da nicht.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Ein Davidstern auf ein Schwein gepinselt gehört allerdings nicht zur freien Meinungsäußerung. Ist zwar schon lange her, aber problematisch finde ich das immer noch.
Ich sehe auch kein Verbot darin, wenn jemand die Konsequenzen für seine antisemetischen und menschenverachtenden Positionen zu spüren bekommt. Solche Menschen brauchen keine Plattform und sollten ihre Position und ihren Status gerne an Menschen abgeben, die solche Aussagen oder Aktionen nicht nötig haben.
Ergänzend zu gnatho: Es gibt Dinge, die sind für mich auch keine Meinung mehr (ähnlich wie bei transfeindlichen, sexistischen oder frauenfeindlichen Positionen), weil mit Nutzung des Begriffes für mich immer der Eindruck entstehen soll, als gäbe es da eine Meinungsverschiedenheit oder zwei Positionen, die sich irgendwie annähern sollten oder könnten.
Zitat von G. Freeman im Beitrag #275Ich sehe auch kein Verbot darin, wenn jemand die Konsequenzen für seine antisemetischen und menschenverachtenden Positionen zu spüren bekommt. Solche Menschen brauchen keine Plattform und sollten ihre Position und ihren Status gerne an Menschen abgeben, die solche Aussagen oder Aktionen nicht nötig haben.
Ein Verbot hat es aber gegeben, ausgesprochen durch zuständige Behörden der Stadt Frankfurt am Main. Das ist ja keine Auslegungssache. Dieses Verbot wurde jetzt gerichtlich gekippt. Und wenn du meinst, dem gehört keine Plattform geboten, müsstest du diese Meinung an diejenigen richten, die diese Plattform tatsächlich bieten, und das ist nicht die Stadt Frankfurt, sondern private Veranstalter und wem auch immer die Konzerthalle gehört.
An der Stelle wäre es völlig legitim, die Verantwortlichen in aller Öffentlichkeit persönlich zu adressieren, und sie Stellung nehmen zu lassen, warum sie es richtig finden, Roger Waters, trotz seiner unappetitlichen Äußerungen auftreten zu lassen. Ein Verbot hingegen hieße, einfach nur unter den Teppich zu kehren, was einem unliebsam ist, und das halte ich für den falschen Weg.
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Mich wundert schon, dass die jeweils beteiligten Veranstalter aus Imagegründen nicht handeln. Aber entweder sind die Verträge so blöd, oder das Geschäft ist doch zu lukrativ.
Wichtig ist, dass beim Auftritt von Watersnationalsozialistische Gräueltaten nicht verherrlicht oder relativiert werden und kein Aufruf im Sinne einer Volksverhetzung erfolgt.
Dies dürfte allerdings so auch gar nicht gegeben sein. Waters hat öfter betont, er wisse, was Antisemitismus ist. Nicht ein Teil davon sei, gegen die israelische Apartheidspolitik zu sein. Waters sagt auch, aus seiner Sicht sei Israel gar keine Demokratie. Denn eine Demokratie garantiere gleiche Rechte für alle Bürger. Israel tue dies nicht, da dort jüdische Bürger Rechte genießen, die anderen dort lebenden Mitbürgern vorenthalten würden.
Dies ist (s)eine persönliche Meinung. Diese kann man gut oder schlecht finden. Aber einen Auftritt verbieten lassen wollen, weil dies nicht zur eigenen Meinung passt…? Dann könnte bald anstehen, Veranstaltungen bestimmter Parteien verbieten lassen zu wollen.
Damit stellt man sich aber auf eine Stufe mit Systemen, die andere Meinungen unterdrücken. Und ja, welche Meinung unterdrückt wird, bestimmen natürlich immerzu die Unterdrücker.
Anders gesagt: es braucht hier schon eine juristische Handhabe. Allgemein ist eine Kommune nicht befugt, Bewerbern den Zugang zu öffentlichen Räumen wegen dort zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen zu verwehren.
Dies gilt dann, wenn die Veranstaltung der Widmung des Veranstaltungsorts entspricht. Eine Konzerthalle dient Konzerten – folglich entspricht ein Konzert auch dieser Widmung. Andernfalls würde man eben auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzen.
Letztlich geht es bei alledem aber ja auch noch um die Zuschauer. Es gibt ja Personen, die wollen dahin. Und zahlen dafür auch Eintritt. Man sollte überlegen, ob man die x-tausend Fans dort auch als Antisemiten einstuft. Oder den Konzertveranstalter. Oder das zuständige Plattenlabel. Etc.
Meine persönliche Meinung ist, dass eine Demokratie andere Meinungen aushalten muss. Eine Demokratie lebt auch geradezu von diesen oft sehr verschiedenen Meinungen.
Es sei denn, man liebäugelt mit einer Demokratie ganz im Sinne der DDR. (Meinungen ja, aber bitte immer schön liniengetreu und ganz im Sinne der Partei)
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Erwähnen sollte man noch, dass immerhin auch Nick Mason (Pink Floyd) eine Petition mit unterzeichnet hatte, die sich für den Konzertauftritt von Waters in Frankfurt einsetzte.
Rund 11.000 Unterzeichner setzten sich für den Auftritt von Waters ein, darunter auch Brian Eno, Peter Gabriel, Susan Sarandon, Eric Clapton oder Robert Wyatt.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #279 Meine persönliche Meinung ist, dass eine Demokratie andere Meinungen aushalten muss. Eine Demokratie lebt auch geradezu von diesen oft sehr verschiedenen Meinungen.
Es sei denn, man liebäugelt mit einer Demokratie ganz im Sinne der DDR. (Meinungen ja, aber bitte immer schön liniengetreu und ganz im Sinne der Partei)
Dieser Vergleich musste ja kommen. Irgendwelchen antisemitischen Schmu von Opa Wirrkopf braucht im öffentlichen Diskurs wirklich niemand, genauso wenig wie unsere Demokratie von irgendwelchen unsäglichen "pro-palästinenschen" Demonstrationen bereichert wird, die allesamt unterbunden gehören. Die Feststellung, dass es heutzutage einen großen Konformitätsdruck bei vielen Themen (Zuwanderungspolitik, Energiewende etc.) gibt, ist sicher richtig, aber nicht jede "Meinung" ist deshalb uneingeschränkt hinzunehmen.
Der zentrale Kritikpunkt an der Forderung nach einem Auftrittsverbot ist für mich stattdessen, dass Waters ja nicht mit seiner Weltsicht auf Tour geht, sondern mit seiner Musik und die Menschen wegen letzterer Eintritt zahlen und nicht um von ihm über die einzige funktionierende Demokratie im nahen Osten belehrt zu werden. Das unterscheidet einen Roger Waters Auftritt eben von Pierre Vogel und Konsorten. Durch einen Auftritt gibt man seiner Musik "eine Bühne" und nicht seiner Weltsicht, von daher würde ich das gelassener sehen, solange er nicht dezidiert verfassungsfeindliche Statements zwischen den Songs zum besten gibt.
„irgendwelchen unsäglichen "pro-palästinenschen" Demonstrationen … … ..., die allesamt unterbunden gehören.“ „nicht jede "Meinung" ist deshalb uneingeschränkt hinzunehmen.“
Letztlich Demonstrationen oder Meinungen zu unterdrücken wäre aber gewiss der falsche Weg. Bei einem Rechtsverstoß würde ich Verbote gelten lassen.
Und ja, es muss auch Kritik an Israel erlaubt sein. Auch wenn Israel für manches stehen mag, was gegen den Islam geht. Antisemitismus ist eben etwas anderes als Kritik an Israel.
Waters hat ja bei seiner US-Tour auch scharf gegen Trump u.a. gewettert. Eine Demokratie wie die USA hält dies aus. Es beschwert sich hier auch vermutlich niemand…
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #282 Und ja, es muss auch Kritik an Israel erlaubt sein. Auch wenn Israel für manches stehen mag, was gegen den Islam geht. Antisemitismus ist eben etwas anderes als Kritik an Israel.
Mit der Art, dass man Israel wirtschaftlich und kulturell isolieren will, wie das BDS gerne hätte?
Man sollte ihn auftreten lassen, um ihn nicht zum "Märtyrer" zu machen und einfach ignorieren; medial wie auch sonstwie. Der bekommt mir gerade entschieden zuviel Aufmerksamkeit; und wenn VeranstalterInnen merken, daß der keine Sau mehr interessiert, überlegen die auch zweimal, ob sie ihn noch buchen.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
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