Zitat von Quork im Beitrag #435Also, ja, natürlich, der satz von kubicki war natürlich quatsch. Grundsätzlich stimmt es aber, dass der vorgang eine durchschaubare farce ist, wenn der plan ist, die strafverfolgung erst zuzulassen, um sie dann unmöglich zu machen, indem man den paragraphen rechtzeitig abschafft. In richtung türkei schickt das dann doch die gleiche botschaft, in richtung des deutschen volkes sendet man so allerdings die falsche.
Ja, das finde ich allerdings ganz angenehm, dass es nicht darum ging, welche Botschaft beim deutschen Volk am besten ankommt.
Das mag man so oder so sehen, die Erteilung der Erlaubnis zur Strafverfolgung bleibt aber nutzlose Augenwischerei und kurzweilige Anbiederung, wenn der Paragraph dann rechtzeitig abgeschafft wird. Da wird versucht, es allen recht zu machen, am Ende geht aber weder die freie Kunst (o.ä.) noch die Diplomatie mit der Türkei als Gewinner aus dem Ring.
Die Frage ist, was man als "Normalzustand" sieht. Die Ermächtigung? Dann ist die Frage, mit welchem Recht die Bundesregierung sie einem Erdogan, der zweifelsohne beleidigt wurde, verweigern sollte.
Es gibt halt sehr wenig Präzedenzfälle. Ich persönlich finde ein "es gibt den Paragraphen nun mal noch, also winken wir das durch, damit ein Gericht entscheidet" logischer als ein "die Bundesregierung entscheidet, dass das Kunstfreiheit ist und lehnt die Ermächtigung ab, zumal wor den Paragraphen eh abschaffen wollen".
Der Schaden entsteht meiner Meinung nach eher durch die völlig übertriebene öffentliche Empörung.
Ich denke der entscheidende Punkt ist, dass die Justiz entscheidet und nicht die Politik. Damit kann man Erdogan auch demonstrieren, dass die Justiz in Deutschland unabhängig und die Einmischung der Politik ungehörig ist. Dass die Politik gewisse Rahmenbedingungen schafft, ist ja normal.
Ich kann mich da nur schwer entscheiden, ich finde aber dass deine erste Version noch ergänz werden sollte durch: "Wir winken das jetzt durch und Erdogan bekommt seinen Willen, aber wir wollen Böhmermann auch nicht verurteilt sehen – denn er ist so beliebt. Deshalb schaffen wir den Paragraphen lieber rechtzeitig ab, damit am Ende doch nichts bei der Strafverfolgung herauskommt". Und das ist irgendwie halbgar. Haltung sieht anders aus.
Edit: Und so richtig kann man ja auch nicht davon sprechen, dass der Justiz die Entscheidung überlassen wird, wenn der entsprechende Paragraph noch schnell abgeschafft wird. Damit wird der Justiz die Entscheidung dann doch abgenommen, oder nicht?
Wenn ich der Erklärung der Süddeutschen folge, ist das ja eine Kann-Entscheidung. Formell bleibt es ja ein Gesetzesverstoß, so er denn festgestellt wird. Jemand anderes hat heute auch die Meinung vertreten, der Paragraph wäre womöglich gar nicht anwendbar, da sich der Beleidigte nicht in Deutschland aufgehalten hat. Mal ganz abgesehen davon ist die einhellige Meinung, dass Böhämermann maximal einige Tagessätze an Geldstrafe drohen.
Trevor Noah macht's okay, ist aber kein Vergleich zu Stewart vor ihm. Da hat Oliver die eigentliche Nachfolge auf einem anderen Sender besser angetreten. Trevor Noah gucke ich mir nur ganz selten in Auszügen noch an. John Oliver eigentlich jede Woche.