... steh auf Gangnam Style. In meiner Zumba-Zeit haben wir sogar drauf getanzt. Schweißtreibend und bauchmuskelfördernd: Ich hab selten so viel gelacht!
You all want the whole world to be changed so you will be different.
Der Herr Trades bedankt sich, dessen Telefonat wurde aber zweimal verschoben und er wartet nun seit über drei Stunden auf einen Rückruf.
Die letzten Sechs in der Playlist: Honeyglaze - Real Deal || Laura Marling - Patterns In Repeat || Nieve Ella - Watch It Ache and Bleed || Dawn Richard & Spencer Zahn - Quiet In a World Full of Noise || Flip Top Head - Up Like a Weather Balloon || Haley Heyndericks - Seed of a Seed
will ums Verrecken nicht ins Bett. Hätte noch Lust auf irgendeine Art von Unterhaltung, die berieselungsfrei ist. Aber lesen bockt mich gerade auch nicht.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
---------------------------------------------------------------- From the river to shut the fuck up.
Danke für die gedrückten Daumen. Ich hatte gerade das Telefonat. Wenn ich will und mich bewerbe, dann bekomme ich die Redakteursstelle. Schwierig sind nur zwei Sachen: Der Jobbeginn ist am 1. Mai, ich darf aber laut meinem jetzigen Arbeitsvertrag offiziell nur zum Quartalsbeginn wechseln (da muss ich also auf Kulanz meines jetzigen Chefs hoffen). Die zweite Sache: Wegen Corona ist die Stelle (die sogar eine Leitungsfunktion besitzt, denn ich wäre Lokalsportchef der Lokalredaktion) zunächst auf ein Jahr befristet. In meiner derzeitigen privaten Situation finde ich das aber gar nicht so schlimm im Moment. Wer weiß, was Mitte 2022 ist - vielleicht zieht es mich da ja nach Österreich? Außerdem kann sich der Redaktionsleiter momentan nicht vorstellen, dass ich nach einem Jahr wieder gehen muss - wegen der Leitungsfunktion.
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Finde ich auch. Finanziell verbessere ich mich vermutlich um 33 oder 50 Prozent. Und weil ich fast jeden Sonntag arbeiten müsste, käme ich mit den Ausgleichstagen dafür einmal im Monat für ein ganz langes Wochenende nach Österreich, ohne auch nur einen Urlaubstag anzupacken. Und: Eigene Wohnung! Nun ja, erst einmal abwarten...
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Und wegen des Jobwechsels: es ist sicher richtig, das Gespräch mit deinem Chef zu suchen. Er könnte einem Aufhebungsvertrag oder der Verkürzung der Kündigungsfrist zustimmen. Vor allem ist er sicher nicht daran interessiert, einen dann ja unmotivierten Mitarbeiter festzuhalten!!
Rechtlich gilt natürlich, dass der Chef dich nicht zwangsweise am Arbeitsplatz halten kann. Wenn du etwa kurzfristig einen neuen Job antreten magst, kannst du dich durchaus tun.
ABER: es wäre zu prüfen, ob es im Arbeitsvertrag eine Regelung gibt, nach der du eine Geldstrafe zu zahlen hättest, wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst. Allerdings entsprechen viele derartiger Regelungen nicht mehr der geltenden Rechtslage und sind damit unwirksam.
Daneben gibt es noch das Konkurrenzverbot. Dies wäre der Fall, wenn deine neue Tätigkeit quasi im Wettbewerb zu deinem bisherigen Arbeitgeber steht; beide Unternehmen also etwa um Kunden konkurrieren o.ä. Dann gilt immer die reguläre Kündigungsfrist. Dir würde gar eine einstweilige Verfügung drohen, mit der dir die Ausübung des neuen Jobs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist untersagt würde.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Und wegen des Jobwechsels: es ist sicher richtig, das Gespräch mit deinem Chef zu suchen. Er könnte einem Aufhebungsvertrag oder der Verkürzung der Kündigungsfrist zustimmen. Vor allem ist er sicher nicht daran interessiert, einen dann ja unmotivierten Mitarbeiter festzuhalten!!
Rechtlich gilt natürlich, dass der Chef dich nicht zwangsweise am Arbeitsplatz halten kann. Wenn du etwa kurzfristig einen neuen Job antreten magst, kannst du dich durchaus tun.
ABER: es wäre zu prüfen, ob es im Arbeitsvertrag eine Regelung gibt, nach der du eine Geldstrafe zu zahlen hättest, wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst. Allerdings entsprechen viele derartiger Regelungen nicht mehr der geltenden Rechtslage und sind damit unwirksam.
Daneben gibt es noch das Konkurrenzverbot. Dies wäre der Fall, wenn deine neue Tätigkeit quasi im Wettbewerb zu deinem bisherigen Arbeitgeber steht; beide Unternehmen also etwa um Kunden konkurrieren o.ä. Dann gilt immer die reguläre Kündigungsfrist. Dir würde gar eine einstweilige Verfügung drohen, mit der dir die Ausübung des neuen Jobs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist untersagt würde.
Danke für die Infos. Das Gespräch führe ich aber natürlich erst, wenn ich auch mit der Geschäftsführung des potenziellen neuen Arbeitgebers gesprochen habe.
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