Zitat von Quork im Beitrag #28Ich finde ChatGPT weiterhin wirklich faszinierend. Natürlich ist das alles irgendwie mittelmäßig. Aber ich finde, man muss das mal so betrachten: Vor einem halben Jahr stand ich kurz vor dem Wutanfall, weil der Chatbot der Deutschen Bahn partout nicht verstehen wollte, dass ich nur eine Reservierung online ändern wollte. Heute gibt es da einen Chatbot, der zu j.e.d.e.m. Thema, dass dir einfällt, etwas sagen kann. Der fast jede noch so verrückte Idee von verspielten Nutzer*innen in die Tat umsetzen kann. Der reimen kann. Klar, es ist alles kein Genie-Streich, was da rauskommt. Klar ist das Versmaß nicht so einfallsreich. Aber mein Gott, vor einem halben Jahr hätte ich nicht gedacht, dass ein Computer in Windeseile überhaupt irgendwas reimen kann, was ich anlasslos erfragt habe. Das Potenzial dieser Tools - in gute wie in schlechte Richtungen - ist meiner Meinung nach erkennbar gigantisch.
Das stimmt natürlich alles, aber trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass diese phantastische Maschine, die mich an jeden Ort der Welt teleportieren kann, mich jedesmal in einer Fußgängerzone absetzt. Das liegt natürlich auch an mir. Ich hätte gerne etwas düsteres, verstörendes oder irritierendes und formuliere meine Anfragen dementsprechend. ChatGPT gibt mir dann regelmäßig etwas mit versöhnlichem Ende, wo alle wieder was gelernt haben. 🤮 Da wünsche ich ihr mehr Möglichkeiten. Vielleicht gibt es die sogar, und ich finde die nicht. Zickzack‘s Hinweis bezüglich des kommenden Updates macht mich jedenfalls neugierig.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
herrjeh, ist das alles banal und öde. aber gut, jetzt weiß ich, dass ich mich damit nicht zu beschäftigen brauche, wenn ich spaß haben will. ich schau dann mal wieder rein, wenn das ding wirklich was kann.
Ich glaube kaum, dass da edgy Content rauskommen wird, denn das Tool soll ja aus reinem Eigeninteresse der Firma möglichst niemanden vor den Kopf stoßen.
Jedem macht was anderes Spaß und in diesem Fall kommt halt alles auf die Erwartungshaltung an. Ich finde das schon unterhaltsam, mit dem Tool herumzuspielen. Die nächste Spielekonsole ist es halt nicht.
Zitat von gnathonemus im Beitrag #32etzt weiß ich, dass ich mich damit nicht zu beschäftigen brauche, wenn ich spaß haben will
Das Beispiel mit dem Unsterblichkeitstrank zeigt doch sehr schön, dass AI nur das kann, was andere vor ihm schon irgendwie mal gemacht haben. Wenn ich da "Versprechen von ewigem Leben" als AI-reproduzierte Dienstleistung sehe, dann wäre ich dafür, dass ChatGPT der nächste Papst wird. Das erheitert mich dann schon...
Na gut, „etwas spielerische Auseinandersetzung mit ChatGPT als Annäherung an eine Zukunftstechnologie“ wäre vielleicht der treffendere Titel gewesen - aber auch deutlich weniger catchy.
Zitat von CobraBora im Beitrag #18Du sagst, dass du der King bist, doch das glaubt dir keiner Deine Wortwahl ist vulgär, und deine Witze sind aus dem Müll geheimer
Was? Alder, ich fick dich.
Ansonsten das, was gnatho sagt. Ich finde das grauenhaft langweilig und bin hier raus. Vergleich, der mir noch gerade dazu einfiel: das hat was vom Betrachten von Stockphotos.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
---------------------------------------------------------------- From the river to shut the fuck up.
Das Mario-Ding verstehe ich nicht. Das Video ist aber interessant, denn das zeigt, dass ChatGPT mindestens lokal und zeitlich begrenzt fähig ist, sich auf einzelne Nutzer einzustellen und diese Einstellungen zu behalten. Ist also wohl nicht nur die reine Quelltext-Masse für die Interaktion verantwortlich sondern noch irgendwelche anderen Mechaniken.
mir gings auch nur um das video. (wenn man einen antwort-tweet postet, klemmt sich irgendwie immer auch der vorhergehende dran; ich habs zumindest nicht weggekriegt.)
Wollte nicht einer der Mods den ersten Teil zu ChatGPT von "Politik und Wirtschaft" in einen eigenen Thread verschieben?
Ich habe jetzt auch ein wenig rumgespielt. Ein Après-Ski-/Ballermann/Wiesnhit-Text wäre zu einfach, das Zeug wir ja eh seit Jahren aus Textbaustein-Sammlungen generiert. Also dachte ich mir:
Schreibe eine Fado-Text auf portugiesisch, der die Wörter "janela" "gaivota" und "coração" enthält
Na minha janela aberta, Vejo a gaivota a voar, Ela segue sem destino, Sem medo de se arriscar.
Meu coração fica triste, Vendo-a livre a navegar, Queria eu ter sua coragem, E da rotina me libertar.
Mas sou apenas um fadista, Que canta a saudade no peito, A janela é minha plateia, E a gaivota meu sujeito.
Que voe alto meu amigo, E que encontre seu caminho, Que o meu coração de fadista, Continuará seu triste fadinho.
Finde ich ganz hübsch, was daran liegen könnte, dass meine Portugiesischkenntnisse kaum über die Worte Fenster, Möwe und Herz hinausgehen. Morgen werde ich meine Guitara Portuguesa schnappen und es beim open-Mike-Abend der Fadokneipe um die Ecke singen.
Beruflich bin ich natürlich auch interessiert, da das Ding ja auch Zusammenfassungen zu Gerichtsurteilen schreiben können soll, was nah an meinem Job ist, aber beim meinem Versuch war der Text zu lang, ein Kollege machte auch diese Erfahrung. Als er nur den Sachverhalt eingab, erhielt er ein völlig unbrauchbares Ergebnis, bei dem die Parteien durcheinandergebracht wurden. Bei journalistischen Texten fand er die Zusammenfassungen dagegen sehr gut. Ich habe es dann mit dem nicht gerade leicht verständlichen Tenor eines heute veröffentlichten Bundesverfassungsgerichtsurteils versucht (die offensichtlich falschen Aufzählungsnumerierungen des BVerfG-Originals habe ich mal weggelassen):
Bilde eine Überschrift zu folgender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Die Verfahren 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
§ 34 Absatz 1 und Absatz 9 Nummer 4 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 3310) verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Artikel 20 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig, soweit sie § 14 Absatz 3 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 3310) auf der Ebene der Organgesellschaft zur Anwendung bringen auf
Mehrabführungen der Organgesellschaft an ihren Organträger, die auf der Grundlage eines zwischen dem 5. März 2003 und dem 13. August 2004 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags vor dem 1. Januar 2007 erfolgen,
Mehrabführungen der Organgesellschaft an ihren Organträger, die auf der Grundlage eines vor dem 5. März 2003 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags
auf den Schluss eines in 2004 endenden Wirtschaftsjahres erfolgen, wenn der Ergebnisabführungsvertrag nach dem 4. März 2003 eine Kündigung spätestens zum 31. Dezember 2003 zugelassen hätte, oder
auf den Schluss des ersten in 2005 endenden Wirtschaftsjahres erfolgen, wenn der Ergebnisabführungsvertrag nach dem 4. März 2003 eine Kündigung spätestens zum 31. Dezember 2004 zugelassen hätte, oder
auf den Schluss eines vor dem 16. Dezember 2004 endenden Wirtschaftsjahres erfolgen,
soweit durch die jeweilige Mehrabführung oder die Summe der jeweiligen Mehrabführungen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum eine Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16. Mai 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 660) ausgelöst wird, die die durch die jeweilige Mehrabführung oder die Summe der jeweiligen Mehrabführungen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum ausgelöste Körperschaftsteuerminderung gemäß § 37 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 3310) übersteigt.
Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Körperschaftsteuergesetzes für nichtig
was nicht schlecht ist und gar nicht so weit entfernt von der Überschrift der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts "Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise nichtig"
Bei geringfügiger Variation der Frage kamen aber manchmal völlig falsche Sätze.
Wofür ich es mir tatsächlich als sinnvolles Tool vorstellen kann, sind Aufgaben, bei denen man schon immer möglichst auf standardisierte Floskeln zurückgreift, wie Präsentationen, Bewerbungen, Absagen... Auch Überarbeitung von Texten ("mach mir Vorschläge, wie ich es eleganter formulieren kann") und sogar Aufträge, Excel-Formeln zu bestimmten Aufgaben zu erstellen, funktionieren wohl schon gut.