Hm, ich bin da bei solchen Aktionen immer etwas skeptischer.
„Auflösungsvertrag angeboten“ klingt eher danach, als hätte vor allem der Arbeitgeber ein Interesse daran, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Und den Aufhebungsvertrag dann annehmen bedeutet ja auch Sperre bei der Agentur für Arbeit (Ausgleich: 3 Monate Freistellung). Bleibt also eigentlich die Abfindung … drei Monatsgehälter … dies gleicht viereinhalb Monate Arbeitslosigkeit finanziell auf das bisherige Niveau aus. Nicht aber die bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung – und offen ist ja noch, ob man zum gleichen Gehalt auch neu einsteigen kann...
Von daher gilt: Auflösungsvertrag, Abfindung, Aktienpaket, etc. - alles schön und gut, aber über alles kann man sich eigentlich nur freuen, wenn man sogleich auch einen neuen Job mit gleicher Vergütung beginnt. Ansonsten kann alles auch schnell einmal im Minus enden.
Tipp: niemals einen Auflösungsvertrag sogleich so akzeptieren, wie in der Arbeitgeber selbst anbietet. Denn wenn der den Vertrag ja scheinbar eh auflösen will, ist (finanziell) noch viel Luft nach oben…
Dennoch gilt natürlich, dass das "Raus aus der Tretmühle" letztlich von größerer Bedeutung ist als ein paar Bündel Geld...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Nebenkosten können natürlich immer schwanken, da es mildere Winter gibt oder ein Vermieter auch einmal zu einem günstigeren Energieversorger wechseln kann.
In anderen Fällen spielt auch z.B. eine Rolle, zu welcher Jahreszeit man auszieht, da die Nebenkosten ja immer dem tatsächlichen Verbrauch angepasst werden müssen...
Beispiel: zwei Mieter beziehen im Oktober 2016 eine gleich große Wohnung und für beide ist jeweils eine Abschlagzahlung von 150 Euro im Monat für Heizkosten angesetzt. Beide haben in den ersten sechs kälteren Monaten Heizkosten von 1600 Euro verursacht.
Mieter 1 wohnt aber nur 6 Monate lang dort… er hat in dieser Zeit also Heizkosten von 1600 Euro verursacht, aber nur 6 x 150 = 900 Euro Abschlag gezahlt. Wenn er dann im Frühjahr 2017 auszieht, muss er noch eine Summe von 1600 – 900 = 700 Euro nachzahlen.
Mieter 2 wohnt 12 Monate lang dort… er hat in dieser Zeit Heizkosten von 1600 Euro verursacht und dabei 12 x 150 = 1800 Euro Abschlag gezahlt. Wenn er dann im Herbst 2017 auszieht, muss er eine Summe von 1600 – 1800 = minus 200 Euro nachzahlen, bekommt also beim Auszug 200 Euro zurückerstattet.
P.S.:
Ein Mieter 3 wohnt auch nur 6 Monate lang dort… aber in der Zeit von April bis September 2017. Er hat in dieser Zeit Heizkosten von nur 100 Euro verursacht und dabei 6 x 150 = 900 Euro Abschlag gezahlt. Wenn er dann im Herbst 2017 auszieht, muss er eine Summe von 100 – 900 = minus 800 Euro nachzahlen, bekommt also beim Auszug 800 Euro zurückerstattet.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #1358Dennoch gilt natürlich, dass das "Raus aus der Tretmühle" letztlich von größerer Bedeutung ist als ein paar Bündel Geld...
so ist das. außerdem bekomme ich von meiner firma unterstützung bei der jobsuche und so schlecht ist der arbeitsmarkt in meiner branche gerade nicht, soweit ich das meiner liste von angeboten, die ich via linked-in reinbekomme, entnehmen kann. meine panik hält sich jedenfalls in grenzen.
Sonntags-Brötchen. Diese merkwürdigen, pseudo-frischteigigen Dinglein aus der "Plopp!"-Rolle, die ich als Kind immer haben wollte, die es aber nur superselten mal gab, weil zu teuer. (Die sind bestimmt übelst schlecht & giftig & so -- aber sie sind auch locker und duftig und schmecken toll!!)