Zitat von Quork im Beitrag #2025Bei Bob Dylan hat es meiner Wahrnehmung nach vor allem dazu geführt, dass lauter für mich völlig irrelevante Live-Alben und Sammlungen mit B-Versionen aus Studiosessions veröffentlicht wurden. Das lässt sich wunderbar ignorieren.
die sind alle vorher schon erschienen - dylan hat die rechte erst ende 2020 verkauft.
Ah, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Allerdings bleibt mein eigentlicher Punkt bestehen, dass ich seit dem Rechte-Verkauf keine Mythos-einreißende Überpräsenz von Bob Dylan in irgendwelchem Kommerz-Mist wahrgenommen habe.
Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen. Von Bob Dylan kann der Durchschnittsmensch vielleicht einen Song nennen, wenn's hoch kommt. Und da haben wir noch gar nicht über Geschmack gesprochen. Queen kennt jeder, der ein Radio hat. Hits am laufenden Band.
Wenn die Nachkommen die Songs an die Werbung verkaufen wollen, so sei es. Die haben wenigstens einen Bezug zu den Menschen, die diese Musik erschaffen haben. Aber ein gesichtsloser Großkonzern, dem vollkommen egal ist, mit welcher Ware er da handelt, so lange die Zahlen stimmen? Ich find's einfach nicht gut.
Zitat von Quork im Beitrag #2027Ah, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Allerdings bleibt mein eigentlicher Punkt bestehen, dass ich seit dem Rechte-Verkauf keine Mythos-einreißende Überpräsenz von Bob Dylan in irgendwelchem Kommerz-Mist wahrgenommen habe.
Stelle ich mir bei dem Beispiel auch schwierig vor. Dass das investierte Geld irgendwie wieder hereinkommen muss, bleibt aber ebenso klar. Dass ein paar sehr wenige Konzerne sich einen gehörigen Teil kulturelles Welterbe (nein, darunter mach ich es nicht) aufteilen, muss man nicht sympathisch finden. Aber ich finde ja auch Dylan nicht sympathisch.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von Olsen im Beitrag #2028Das kann man doch überhaupt nicht vergleichen. Von Bob Dylan kann der Durchschnittsmensch vielleicht einen Song nennen, wenn's hoch kommt. Und da haben wir noch gar nicht über Geschmack gesprochen. Queen kennt jeder, der ein Radio hat. Hits am laufenden Band.
man macht sich halt ganz gerne mal nicht so klar, wieviele hits der 60er, 70er und 80er eben doch mittelbar auf dylans konto gehen; das waren halt nur meist coverversionen. bei denen die rechte aber auch eine rolle spielen, wenn zB spotify "mr tambourine man" oder pfizer "mighty quinn" für viagra nutzen möchte.
Ich sehe einfach nicht den großen Unterschied, ob eine Plattenfirma die Rechte hält oder nur vom Rechteinhaber die Lizenz erwirbt, den Kram dann trotzdem exklusiv zu vermarkten. Dass die Musikwirtschaft von wenigen großen Playern dominiert wird, ist auch nicht davon aufzuhalten, dass einige übergroße Acts den Schutz ihres Gesamtwerkes wahren.
Es sind maximal 70 Jahre nach Tod des/ der Urheberin. Ich glaube alle 20 Jahre muss der Schutz erneuert werden, sonst kann er auch früher verfallen. Dafür gibt es sogar zahlreiche Beispiele, auch von Hollywood-Filmen, die heute gemeinfrei sind, weil der Schutz nicht erneuert wurde.
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Zitat von Lumich im Beitrag #2035Es sind maximal 70 Jahre nach Tod des/ der Urheberin. Ich glaube alle 20 Jahre muss der Schutz erneuert werden, sonst kann er auch früher verfallen. Dafür gibt es sogar zahlreiche Beispiele, auch von Hollywood-Filmen, die heute gemeinfrei sind, weil der Schutz nicht erneuert wurde.
nach deutschem (und, wie ich meine, auch weitgehend europäischem) recht sind die rechte, die mit der urheberschaft einhergehen, nur teilweise übertragbar. der urheber kann zwar zB einem verlag das recht einräumen, über die mögliche verwertung des werks bestimmen zu dürfen (zB in der werbung), aber die tantiemen aus der zweitverwertung werden immer ihm bzw - bis 70 jahre nach seinem tod - seinen erben zugutekommen.* das sieht in den USA ganz anders aus; dort kann man mW auch die finanziellen ansprüche an einem werk an einen anderen übertragen. das hat vielen schwarzen künstlern der jazz- und rock'n'roll-ära ihren anteil am erfolg ihrer songs genommen; und das macht vermutlich auch den reiz der backkataloge aus. ich vermute mal, der deal enthält den entsprechenden passus.
*es sei denn, er hat von vornherein einen anderen als urheber angegeben; wie beim ärzte-song "wie ein kind", der eigentlich von ober-suurbier michael wahler geschrieben worden war. weil wahler aber kein GEMA-mitglied war, wurde sahni angegeben, der damals noch bei den suurbiers bass spielte. bis heute kriegt deswegen sahni die knete aufs konto.
Das mit den 70 Jahren bezieht sich auch allein auf die Verwertungsrechte und nicht aufs Urheberrecht. Das Urheberrecht ist in dem Sinne unendlich, da ich auch heute nicht behaupten kann, die Mona Lisa gemalt zu haben, zumindest nicht rechtskräftig.
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Es würde bedeuten, dass alle mich als Urheber nennen müssten und nicht Lionel da Ricci, oder wie der heißt. Etwas lebensnäher erklärt: Wenn ich einen Song veröffentliche und ihn nicht schütze, kann jede beliebige Person (natürliche oder juristische) diesen vervielfältigen, verkaufen, neu einspielen oder variieren. Sie dürften nur nicht behaupten, es wäre von ihnen, da Urheberschaft in Deutschland unveräußerlich ist.
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Zitat von Lumich im Beitrag #2039Etwas lebensnäher erklärt: Wenn ich einen Song veröffentliche und ihn nicht schütze, kann jede beliebige Person (natürliche oder juristische) diesen vervielfältigen, verkaufen, neu einspielen oder variieren. Sie dürften nur nicht behaupten, es wäre von ihnen, da Urheberschaft in Deutschland unveräußerlich ist.
Das klingt plausibel.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
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