In meiner ehemaligen WG musste ich bei meiner Rückkehr aus dem Auslandssemester feststellen, dass des Ceranfeld unseres Herdes einen riesigen Sprung hatte. Meine Mitbewohnerinnen hatten sich schon um Ersatz beim Vermieter bemüht. Jetzt, 4 Monate nachdem wir aus der Wohnung ausgezogen sind, schickt mir der Vermieter die Rechnung für den neuen Herd samt Einbau und Abholung des alten. Ich solle das an meine Haftpflichtversicherung weiterleiten. Zwei von drei Mitbewohnerinnen beteuern, der Herd sei nach einer Party der dritten kaputtgewesen. Diese dritte will von nichts etwas wissen und meint, zum Sündenbock gemacht zu werden. Wie Haftpflichtversicherungen funktionieren scheint dabei nur die Hälfte der Involvierten zu verstehen. Gleichzeitig bin ich fast sicher, dass es nicht legal ist, uns die Rechnung für den ganzen neuen Herd aufzubrummen, wo der alte uralt war und ein neuer nur hermusste, weil es schon keine Ersatzteile mehr gab. Ich habe mit alledem am wenigsten zu tun, die Rechnung ist aber an mich gerichtet, weil ich einer von zwei Hauptmietern war. Jetzt darf ich nächste Woche zum Mieterschutzbund laufen, um mich beraten zu lassen. Als hätte ich nichts besseres zu tun, als Rechtsbeistand für Leute einzuholen, die keine Verantwortung für ihren Mist übernehmen wollen.
http://www.last.fm/de/user/DerWaechter ehemaliger Influencer * Downtown * Radebrecht * "Die einzige Bevölkerungsgruppe, die man risikolos beleidigen kann, sind die Dummen. Da fühlt sich nie einer angegriffen." (Ronja von Rönne) “The sex and drugs have gone and now it’s just the rock ‘n’ roll” (Shaun Ryder)
Jepp. Und das Brummen, wenn es nicht angeschlossen ist, ist ein deutlich anderes. Wenn ich daheim bin, lade ich mal ein Sound File hoch, das den Effekt zeigt.
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das gerät ist ja eigentlich recht vernünftig, und ohne große sperenzchen. brummen kommt dann höhstens noch vom kontakt zwischen tonabnehmerschlitten und tonarm, vielleicht sitzt der nicht richtig drauf?
Ah, das könnte ich noch ausprobieren, ob die Schrauben da richtig angezogen sind. Guter Hinweis.
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Ceranfelder kann man über Hausrat mit versichern. Hattet ihr das zufällig? Ansonsten viel Erfolg beim Mieterschutzbund, die können sicher helfen. Dennoch sehr ärgerliche Geschichte!
Ich denke mal nein. Also ich weiß es nicht. Wir waren zu der Zeit alle über unsere Eltern mitversichert. Was die abgeschlossen hatten, weiß ich nicht. Mich ärgert auch weniger dass die nun Geld wollen, als dass ich mich mit dem Kindergarten auseinandersetzen muss, die Leute in Bewegung zu setzen, denen das Teil ganz offensichtlich kaputtgegangen ist...
Generell gilt, das Mieter alle Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten haben bzw. nicht für Schäden verantwortlich sind, die auf einer normalen Abnutzung beruhen. Bei einem Ceranfeld wären kleine Kratzer also eine vertragsgemäße Abnutzung.
Da das Ceranfeld kaputt ist und der Ersatz scheinbar entsprechend teuer, liegt auch kein Bagatellschaden vor, der ebenfalls vom Mieter zu tragen wäre (Kleinreparaturklausel). Da der Schaden gegenüber dem Vermieter schon eingeräumt wurde, muss er nicht mehr beweisen, dass der Mieter ihn verursacht hat.
Es gilt ferner, dass gemietete Sachen nicht mit in den Deckungsbereich einer Haftpflichtversicherung gehören!
Beispiel: wer sich einen Fotoapparat von einem Freund ausleiht und dann auf die Straße fallen lässt, hat dafür keinen Schutz über seine Haftpflicht. Ist man dagegen beim Freund zu Besuch und stößt den Fotoapparat vom Tisch runter, wäre es ein Haftpflichtfall (da nicht ausgeliehen).
Man KANN aber Mietsachschäden mit in seine Haftpflicht einschließen lasssen. Dann wäre der Schaden gedeckt. Haftpflichtverträge haben oft eine Ausschlussklausel für Elektrogeräte, die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind. Und die Hausratversicherung zahlt nur dann, wenn man in ihr Glasschäden (da Ceranfeld!) mit eingeschlossen hat.
Da der Herd wohl mit angemietet wurde, ist man als Mieter im Regelfall nur über eine entsprechende Hausratversicherung abgedeckt. Oder aber - sinniger - der eigentliche Schadensverursacher (den es wohl gibt, ein Gast?) wickelt alles über seine dann zuständige Haftpflicht ab.
Der Vermieter dürfte sich zunächst an seine (ex)Mieter wenden, um seine Forderungen komplett abgelten zu lassen. Eine Versicherung wird dann ggf. prüfen, in welcher Höhe sie zahlt. Sollte es für den Herd kein Ersatzteil mehr geben, kann der Vermieter durchaus ein ganz neues Gerät als Ersatz einfordern. Hier gilt rechtlich aber ein Abzug „alt für neu“ – geht man von 15 Jahren Nutzungsdauer aus und der Herd wäre lt. Belegen 5 Jahre alt gewesen, wären 66 % vom Kaufpreis des Ersatzherdes durch den Mieter zu tragen. Bei einem schon 12 Jahre alten Herd entsprechend nur noch 20 %, etc.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Die Schrauben am Tonarm sind alle fest, aber selbiger vibriert wie die Hölle. Aber auch nur der Tonarm, das Chassis ist davon nicht betroffen. Das verwirrt mich jetzt.
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