Schon beachtlich, wie man sich jahrelang (in diesem Fall seit mindestens 15 Jahren ) an so einem harmlosen kirchlichen Feiertag abarbeiten kann. Selbstverständlich kann keiner der anderen 51 Freitage im Jahr diesen einen kompensieren.
Zitat von beth im Beitrag #4589Nein, Karfreitag ist bei uns kein Feiertag.
Das wusste ich gar nicht. Dabei ist Österreich doch ziemlich katholisch, oder nicht?
Das unaussprechlich Innige aller Musik, vermöge dessen sie als ein so ganz vertrautes und doch ewig fernes Paradies an uns vorüberzieht, so ganz verständlich und doch so unerklärlich ist, beruht darauf, daß sie alle Regungen unseres innersten Wesens wiedergibt, aber ganz ohne die Wirklichkeit und fern von ihrer Qual. (Arthur Schopenhauer)
Im zumeist katholischen Österreich gab es 13 allgemein geltende kirchliche Feiertage. Diese beruhten auf einem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl von 1934. Der Karfreitag war dabei kein Feiertag. Karfreitag war aber gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirchen, der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche (weil es der bedeutendste kirchliche Festtag dieser Konfessionen ist).
Damit hatten diese religiösen Minderheiten einen zusätzlichen Feiertag. 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese Regelung gegen den Grundsatz des Diskriminierungsverbotes aufgrund der Religion verstößt und damit unzulässig ist. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im Gegensatz zu seinen Kollegen für die Arbeit am Karfreitag keinen Feiertagszuschlag erhalten hatte. Die Bezahlung an die Zugehörigkeit einer bestimmten Kirche zu koppeln, stufte der Europäische Gerichtshof als verbotene unmittelbare Diskriminierung ein.
Der Karfreitag wurde auf Beschluss des Nationalrats am 27. Februar 2019 als Feiertag daher komplett abgeschafft.
Mit dem § 7a Arbeitsruhegesetz (ARG) wurde daher in Österreich ein einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“) eingeführt. Ein Arbeitnehmer kann jetzt einen Tag des zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr unabhängig als persönlichen Feiertag deklarieren. Der Arbeitgeber, der eine Arbeitsleistung am drei Monate vorab bekannt gegebenen Tag dennoch für erforderlich hält, kann den Arbeitnehmer nur „ersuchen“, an diesem Tag trotzdem gegen doppeltes Entgelt zur Arbeit zu kommen, hat aber keine Möglichkeit, den Urlaubsantritt des Mitarbeiters abzulehnen (daher auch einseitiger Urlaubsantritt, der Arbeitgeber muss also nicht zustimmen). Eine Angabe von Gründen für den persönlichen Urlaubstag ist nicht notwendig. Genutzt wurde dieser persönliche Feiertag bislang aber eher selten ...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Warum habe ich Kollegen, die Fotos ohne Genehmigung schießen? Warum bekomme ich dann die Anrufe und muss schlichten und mich für sie entschuldigen? Warum argumentiert man hinterher "ja, aber ich hab' ja dann aufgehört, nehmen wir eines der ersten Bilder"? Warum esse ich stattdessen keinen geilen Karottenkuchen?
... mein Nachbar mäht sein kleines Grundstück gerade mit seinem Uralt-Lamborghini Traktor. Dabei ist er mehr mit rangieren denn mit mähen beschäftigt, weil es auch völlig gaga ist, diese Fitzelfläche mit einem Traktor zu mähen. Jedenfalls ist es ein höllisch lautes Spektakel
Das unaussprechlich Innige aller Musik, vermöge dessen sie als ein so ganz vertrautes und doch ewig fernes Paradies an uns vorüberzieht, so ganz verständlich und doch so unerklärlich ist, beruht darauf, daß sie alle Regungen unseres innersten Wesens wiedergibt, aber ganz ohne die Wirklichkeit und fern von ihrer Qual. (Arthur Schopenhauer)