Das mag sein, Indizierungen (das ist ja eine Stufe milder) sind glaube ich für 25 Jahre gültig.
Ich war vor vielen Jahren mal Gast bei einer Gremiumssitzung der BPjM, heute BzKJ. Das war schon spannend. Meine Original-Zeitungsreportage finde ich nicht mehr (müsste ich mal im Archiv schauen), hier aber ein Bericht, den ich für ein Spielemagazin erstellt habe: https://www.gamersglobal.de/report/im-si...hutzes?page=0,0
Die letzten Sechs in der Playlist: Honeyglaze - Real Deal || Laura Marling - Patterns In Repeat || Nieve Ella - Watch It Ache and Bleed || Dawn Richard & Spencer Zahn - Quiet In a World Full of Noise || Flip Top Head - Up Like a Weather Balloon || Haley Heyndericks - Seed of a Seed
Eigentlich passiert es ständig, dass diese Einstufungen überprüft werden, daraus hat sich auch ein schöner Geschäftszweig entwickelt. Ein paar Anbieter haben sich darauf spezialisiert, ehemals beschlagnahmte oder indizierte Filme neu einstufen zu lassen und bringen sie dann als schöne Mediabook-Editionen auf DVD und Blu-Ray heraus. Teilweise sogar "ab 16".
Im Regelfall erhalten Filme oder Serien von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Freigabe.
Geschieht dies nicht, KANN die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Untersuchung dazu durchführen, ob ein Werk den Tatbestand einer Jugendgefährdung erfüllt.
Solch ein Indizierungsverfahren muss entweder durch einen Antrag einer vom Gesetz dazu ermächtigten Stelle oder einer Behörde in die Wege geleitet werden.
Nach §18 des Jugendschutzgesetzes werden Jugendgefährdende Medien von der Bundesprüfstelle auf einer Liste geführt. Werden Filme indiziert, wird die Verbreitung eingeschränkt oder untersagt.
Vom Prinzip her zählen dazu unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien…
Seit 2003 besteht die Liste der BPjM aus vier Teilen. Für Filme sind nur die Listen A und B relevant. Liste A beinhaltet indizierte Trägermedien, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben Liste B beinhaltet Trägermedien, die jugendgefährdend sind und daneben möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Inhalte besitzen.
Bei Medien, die von der BPjM auf die Liste B gesetzt werden, beurteilt im Regelfall ein Gericht per rechtskräftiger Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz des Inhalts. Ist dies nicht der Fall sein, wird das Medium von Liste B in Liste A umgetragen. Sollte eine strafrechtliche Relevanz festgestellt werden, wird das Medium in der von der BPjM geführten Liste der beschlagnahmten Medien eingetragen. Damit gilt für das Medium zugleich ein bundesweites Verbreitungsverbot.
George A. Romero’s „Dawn of the Dead“ (Zombie) wurde im Januar 2019 mit der Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses und Übertragung auf die Liste A genommen. Denn „Zombie“ stellt „nach heutigen Maßstäben keinen im Sinne von §131 StGB gewaltverherrlichenden Inhalt“ mehr dar. Wobei sich dies auf die US-Laserdisc-Veröffentlichung von Republic Video von 2000 bezieht. Denn es muss jede Fassung, die über die Jahre indiziert wurde, einzeln freigegeben werden. Zumeist erfolgt dann eine Neuprüfung bei der FSK und die Wiederveröffentlichung. Tatsächlich ist es so, dass nach und nach Horror-Klassiker von der Liste der jugendgefährdenden Medien genommen werden.
Ach ja: auf Antrag des Rechteinhabers hin (§ 23 Abs. 4 JuSchG: Nach Antrag vorzeitig gestrichen) oder aber nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren (§ 18 Abs. 7 JuSchG: Gestrichen nach Ablauf der Frist von 25 Jahren) wird ein Medium, sofern nach aktuellen Maßstäben keine Gründe für eine Indizierung mehr vorliegen, nach einer erneuten Sichtung durch die BPJM wieder aus der Liste gestrichen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Schlammpeitziger ist nicht nur der Name eines Kölner Musikers sondern auch ein gefährdeter Fisch. Regional werden sie auch Furzgrundel oder Gewitterfurzer genannt, weil sie Luft schlucken und diese bei Bedrohung über den Anus wieder abgeben.
Der Musiker hat aber ein zusätzliches "i" in den Namen geschmuggelt. Hoffentlich wird er vom Schlammpeitzger Fischverband nicht irgendwann wegen Namensähnlichkeit verklagt.