Zitat von Quork im Beitrag #6524Die gute Nachricht: die zumindest hier weit verbreiteten Hersteller wie Hotgen, Xiamen Boson und Lepu Medical (bester Produktname, „Nasocheck Comfort“) stehen alle auf der Greenlist.
Nasocheck Comfort ist super, ich freue mich jedes mal, wenn ich die tests sehe.
Portugal und Spanien sind nun auch als Hochrisikogebiete eingestuft worden.
Wer von Samstag an von dort einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne. Eigentlich für zehn Tage, aber man kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Die Einstufung ist auch deshalb von Bedeutung, weil Touristen gebuchte Reisen in diese Länder kostenlos stornieren können. Es besteht aber kein Reiseverbot.
Ebenfalls in die Liste aufgenommen wurden Finnland, Zypern und Monaco. Von der Risikoliste gestrichen wurden neben Österreich auch Belize, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Malaysia.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
RKI-Hinweis: Während der Feiertage und zum Jahreswechsel ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass mit einer geringeren Test- und Meldeaktivität zu rechnen ist, so dass die im Dashboard und Lagebericht ausgewiesenen Daten nur ein unvollständiges Bild der epidemiologischen Lage in Deutschland ergeben könnten.
(RKI-Daten vom 19. und 26. Dezember 2021)
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Hier die in den einzelnen Bundesländern geltenden Regeln... Die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen habe ich jeweils kurz als „BuLaeReg“ bezeichnet.
Baden-Württemberg BuLaeReg gilt ab dem 27. Dezember. Zusammenkünfte sind mit höchstens 10 Personen erlaubt (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis zu 13 Jahren). In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde um 1 Uhr. In Innenräumen mit Maskenpflicht sind nur noch FFP2-Masken zugelassen. Die Ausnahme von der 2G-plus-Regelung gilt nur noch für Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten die volle Schutzimpfung abgeschlossen haben sowie für Genesene, deren Infektion mit dem Virus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Verordnung gilt bis zum 24. Januar.
Bayern Die BuLaeReg gilt ab dem 28. Dezember. Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, sind auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen beschränkt. Treffen sich nur Geimpfte und Genesene privat, sind derzeit bis zu 50 Personen im Innenbereich zugelassen, im Außenbereich bis zu 200. Für große überregionale Sportveranstaltungen gilt ein Zuschauerverbot, dies gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
Berlin Die BuLaeReg gilt ab dem 28. Dezember. Derzeit sind private Treffen begrenzt auf einen Haushalt mit bis zu zwei Personen eines weiteren Haushalts, wobei Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt werden. Nehmen ausschließlich Geimpfte und Genesene an privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften teil, sind in geschlossenen Räumen noch bis zu 50 Personen möglich, im Freien bis zu 200. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs dürfen weiter öffnen, aber Tanzen ist untersagt.
Brandenburg Die BuLaereg gilt ab dem 27. Dezember. Großveranstaltungen sind nicht erlaubt, wenn mehr als 1000 Menschen zusammenkommen. Es gibt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen.
Bremen Die BuLaereg gilt ab dem 28. Dezember. Gruppen mit Ungeimpften bleiben weiter auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt. Clubs und Diskotheken sind seit dem 24.12. geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Menschen drinnen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel bleiben erlaubt. Überregionale Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sollen ohne Publikum stattfinden. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste in Bremen ab dem 1. Januar eine FFP2-Maske tragen.
Hamburg Seit dem 24.12. gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene, es gibt eine Sperrstunde für die Gastronomie, ein Tanzverbot und scharfe Regeln für Silvester. Es dürfen sich nur maximal zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen. Bis zu 5000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind erlaubt; in Hallen bis 2500.
Hessen Die BuLaereg gilt ab dem 28. Dezember. Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt bei 250 Teilnehmern.
Mecklenburg-Vorpommern Seit dem 24.Dezember gelten Kontaktbeschränkungen. Ab dem 27. Dezember müssen landesweit alle Kinos, Theater, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen und Freizeitparks schließen. Sportveranstaltungen mit Publikum und geschlossene Veranstaltungen in Gaststätten sind verboten.
Niedersachsen Die BuLaereg gilt ab dem 27. Dezember verschärft. Es dürfen sich nur noch zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen - im Freien wie auch in geschlossenen Räumen. Für Ungeimpfte gilt: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Die sog. Weihnachtsruhe wird bis zum 15. Januar verlängert - Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen und größere Feste sind verboten.
Nordrhein-Westfalen Die BuLaeReg gelten ab dem 28. Dezember. Clubs und Diskotheken sind schon länger geschlossen, auch die Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus zwei Personen für Ungeimpfte gilt bereits.
Rheinland-Pfalz Die BuLaeReg gelten ab dem 28. Dezember. Seit dem 23. 12. sind Zuschauer bei Großveranstaltungen ausgeschlossen und Clubs und Diskotheken dicht.
Saarland Im Saarland gelten vom 28. Dezember an die BuLaeReg. Seit dem 23. Dezember gilt, dass Ungeimpfte mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen dürfen. Diskotheken und Clubs mussten bereits schließen, ab dem 28.12. sind auch Tanzveranstaltungen nicht mehr erlaubt sowie Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern.
Sachsen Es gibt schon seit dem 19.11. Kontaktbeschränkungen. Ab dem 28. Dezember kommt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen hinzu. An Beerdigungen dürfen max. 20 Personen mit 3G teilnehmen. Seit November besteht eine nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots.
Sachsen-Anhalt Seit dem 23. Dezember dsind Clubs und Diskotheken geschlossen. Der Landtag hat zudem die epidemische Lage festgestellt und so haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen. Für Geimpfte und Genesene gibt es eine Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Für Ungeimpfte gilt, dass sich Menschen eines Haushalts nur mit bis zu zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts treffen
Schleswig-Holstein Ab dem 28. Dezember gelten die BuLaeReg. Geplant ist eine Reduzierung der Besucherkapazitäten von Clubs und Diskotheken unter der gültigen 2G-plus-Regel.
Thüringen Die BuLaeReg gilt ab dem 28. Dezember in Kraft treten. Thüringen verlängert die Weihnachtsferien bis zum 4. Januar; danach soll der Unterricht rein digital stattfinden.
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Die "großen überregionalen Sportveranstaltungen" in Bayern sind ein Witz sondergleichen. Heimspiele der HG Erlangen (Handball-Buli der Männer) finden normalerweise in der Arena Nürnberg (Kapazität 8000 Zuschauer) statt und sind meist zu ca. 50 Prozent ausgelastet.
Nachdem sie unter die Beschränkungen fallen, ist man für das Pokalspiel in die Halle in Erlangen (Kapazität 1500 Zuschauer) ausgewichen und hat dort vor 470 Besuchern gespielt.
Zitat von akri im Beitrag #6530In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens.
Bei allem Verständnis, das ist komplett lächerlich. Bis 22 Uhr 30 kann ich in der Kneipe sitzen und bin ungefährdet, und Punkt 22 Uhr 30 klingelt bei Omikrons der Wecker? Langsam wird es sogar mir zu dämlich.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
---------------------------------------------------------------- From the river to shut the fuck up.
Naja, darum geht es ja wahrscheinlich nicht. Risiko hast du so oder so. Man will, so nehme ich an, Restaurant-Betrieb, in dem Leute meist mit Abstand an ihren Tischen sitzen, weiter ermöglichen, aber alkoholgeschwängerte und wenig distanzierte lange Nächte in der Kneipe unterbinden. Irgendwo musst du dann einen Schnitt machen, da ist 22:30 nicht mehr oder weniger albern als 22:00 oder 23:00.
Bei mir in der Kneipe ist 2G und Maskenpflicht. IMHO macht es da keinen Unterschied, ob 21 Uhr oder 2 Uhr ist; die Bedienungen achten ziemlich darauf, daß es niemand übertreibt.
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Im Endeffekt sieht es dann so aus: da kommen dann halt Leute und löten sich schon vor 21 Uhr komplett zu. Oder kommen um 21 Uhr und saufen dann 90 Minuten lang Schnaps. Im Endeffekt bringt das in der Konstellation nicht wirklich was. Sogar in relativ gepflegten Kneipen und Bars ohne Butzenscheiben und Bier für 2 Euro hat man immer einen Stamm harter Trinker. Das war noch nie anders und wird auch immer so sein.
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Basisstufe Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 belegte COVID-19-Intensivbetten
Warnstufe Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 belegten COVID-19-Intensivbetten.
Alarmstufe Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 belegten COVID-19-Intensivbetten.
Alarmstufe II Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 belegten COVID-19-Intensivbetten.
Am 26. Dezember 2021 (14.00 Uhr)hatte BW 575 belegte COVID-19-Intensivbetten.
Es gilt also die Alarmstufe II. Die Gastronomie (2Gplus) bleibt geöffnet, in der Alarmstufe II gibt es aber eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr morgens. Man möchte z.B. noch ein Abendessen im Restaurant ermöglichen und hält daher die Gastronomie bis 22.30 Uhr geöffnet. Alle Diskotheken, Bars und Clubs haben hingegen komplett geschlossen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
die perfide ignoranz dieses tweets muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen. heilfroh bin ich jedenfalls, dass diese person zu coronazeiten schon nicht mehr familienministerin war.