nachdem schon übermedien die geschichte von den judenhassern am brandenburger tor in zweifel zog, zeigt nun ausgerechnet der postillon den "ernsthaften" medien, wie man mit ein paar mausklicks richtig recherchiert, anstatt nur grütze voneinander abzuschreiben.
und weiter im mich zunehmend und nachhaltig verstörenden thema "satire und realität - wo ist die grenze?":
die hamburger staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines satirischen artikels mit der überschrift "kauft nicht bei deutschen" gegen die konkret (!) wegen volksverhetzung (!!).
hach ja, das erinnert mich an den eiferer, der vor rund 20 jahren u.a. walter moers für "adolf die nazisau" verklagt hatte, wegen des zeigens nationalsozialistischer symbolik (hakenkreuz).
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Wird eigentlich gegen die vielen übergriffigen Polizisten von G20 ermittelt? Wenn ich die Videos dazu sehe, wird mir schlecht. Da soll sich niemand wundern, wenn man den Glauben an den Rechtsstaat verliert.
"Der Nationalsozialismus hat sich vorsichtig, in kleinen Dosen, durchgesetzt – man hat immer ein bisschen gewartet, bis das Gewissen der Welt die nächste Dosis vertrug." Stefan Zweig
Zitat von Lumich im Beitrag #2811wurde schonmal gegen übergriffige polizisten ermittelt?
Ja sicher, so schlimm steht es um Deutschland ja nun wieder auch nicht. Fragt man allerdings nach urteilen, wird es schon weniger. Trotz allem gibt es das natürlich.
"Der Nationalsozialismus hat sich vorsichtig, in kleinen Dosen, durchgesetzt – man hat immer ein bisschen gewartet, bis das Gewissen der Welt die nächste Dosis vertrug." Stefan Zweig
wer durch die polizei zu schaden kommt, hat es im allgemeinen äusserst schwer, an sein recht zu kommen. klar, sind wir hier nicht in mexiko, kritikwürdig ist der zustand allerdings schon.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von Lumich im Beitrag #2809hach ja, das erinnert mich an den eiferer, der vor rund 20 jahren u.a. walter moers für "adolf die nazisau" verklagt hatte, wegen des zeigens nationalsozialistischer symbolik (hakenkreuz).
Tja, das kann bei Computerspielen ja nicht passieren, da passen die Hersteller die deutschen Versionen ja schon vorher an. Und entfernen auch noch Juden, damit man die andere Seite auch nicht verärgert.
Die letzten Sechs in der Playlist: Honeyglaze - Real Deal || Laura Marling - Patterns In Repeat || Nieve Ella - Watch It Ache and Bleed || Dawn Richard & Spencer Zahn - Quiet In a World Full of Noise || Flip Top Head - Up Like a Weather Balloon || Haley Heyndericks - Seed of a Seed
Zitat von Lumich im Beitrag #2813wer durch die polizei zu schaden kommt, hat es im allgemeinen äusserst schwer, an sein recht zu kommen. klar, sind wir hier nicht in mexiko, kritikwürdig ist der zustand allerdings schon.
Allerdings, keine Frage. Daher auch meine Frage, ob in Hamburg auch gegen die Polizei ermittelt wird - da höre ich nämlich leider nichts von, dabei suchen die Übergriffe was Anzahl und Brutalität angeht ihres gleichen. Der Polizeistaat ist da nicht mehr weit. In Hamburg häufen sich ja auch die Vorfälle und es ist auch bekannt, wer da u.a. für verantwortlich ist. Komisch, dass der immer noch seinem Job nachegehen darf.
"Der Nationalsozialismus hat sich vorsichtig, in kleinen Dosen, durchgesetzt – man hat immer ein bisschen gewartet, bis das Gewissen der Welt die nächste Dosis vertrug." Stefan Zweig
ZitatUrteil des Verwaltungsgerichts Beim Familiennachzug zählt das Kindeswohl Stand: 22.12.2017 18:48 Uhr
Beim Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge zählt allein das Kindeswohl. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht - eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Eigentlich wollte sie Berufung einlegen. Doch Außenminister Gabriel entschied nun anders.
Von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Das Kindeswohl von Bashar sei "erheblich und akut gefährdet". Der inzwischen 16-jährige Flüchtling aus Syrien leide an einer schweren posttraumatischen Störung, eine Stabilisierung sei "nur noch im Rahmen der familiären Gemeinschaft der Kernfamilie" möglich.
Für das Auswärtige Amt ist das Urteil eine schallende Ohrfeige. Denn die fünf Richter begründen ungewöhnlich ausführlich, warum die Behörde im Umgang mit dem Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen nicht nur gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, sondern auch gegen die Maßstäbe, auf die sich die Bundesregierung selbst verständigt hat.
ZitatUrteil des Verwaltungsgerichts Beim Familiennachzug zählt das Kindeswohl Stand: 22.12.2017 18:48 Uhr
Beim Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge zählt allein das Kindeswohl. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht - eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Eigentlich wollte sie Berufung einlegen. Doch Außenminister Gabriel entschied nun anders.
Von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Das Kindeswohl von Bashar sei "erheblich und akut gefährdet". Der inzwischen 16-jährige Flüchtling aus Syrien leide an einer schweren posttraumatischen Störung, eine Stabilisierung sei "nur noch im Rahmen der familiären Gemeinschaft der Kernfamilie" möglich.
Für das Auswärtige Amt ist das Urteil eine schallende Ohrfeige. Denn die fünf Richter begründen ungewöhnlich ausführlich, warum die Behörde im Umgang mit dem Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen nicht nur gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, sondern auch gegen die Maßstäbe, auf die sich die Bundesregierung selbst verständigt hat.
Schon interessant, weswegen man heutzutage zum Wutbürger werden kann. Mein guter Vorsatz fürs neue Jahr ist jetzt, das Rathaus in die Luft zu sprengen, weil ich bei Schnee den Bürgersteig freiräumen muss.