Zumindest würde ich dann nur noch Alben in England kaufen, auf die ich wirklich auf überhaupt gar keinen Fall verzichten kann. Die Platten sind dort ja eh selten preiswert, wenn da noch 19% drauf kommen, sprengt das für mich schon die Grenze dessen, was ich bereit bin zu zahlen.
Die treuesten Konsumenten und die Herrscher aller Konten konnten nicht verhindern, dass die Revolution aus ihren Kindern Studenten und die Zeit aus ihnen Empfänger von Renten machte. Die Türen
ärgerlich vor allem, wenn man (wie ich gerade) schon bereit war, fünf tacken mehr pro platte bei bandcamp statt bei amazon zu löhnen, um ein gutes werk zu tun. gnumpf.
Ich kaufe ja auch regelmäßig in GB oder USA oder so und bisher war es so, dass vielleicht bei jeder 9. oder 10. Platte mal Zoll anfiel. Dieses Jahr kam auch schon die eine oder andere Sendung aus GB und die gingen alle durch. Ohne Zoll oder Gebühren.
http://www.last.fm/de/user/DerWaechter ehemaliger Influencer * Downtown * Radebrecht * "Die einzige Bevölkerungsgruppe, die man risikolos beleidigen kann, sind die Dummen. Da fühlt sich nie einer angegriffen." (Ronja von Rönne) “The sex and drugs have gone and now it’s just the rock ‘n’ roll” (Shaun Ryder)
Ich hatte vorletzte Woche für einen Freund über Discogs eine 300 Euro LP bestellt. Der Händler meinte, er schaut was er machen kann. Er hat dann einen Wert von 20 Euro angegeben, was derzeit ja noch frei ist. Das Ding lief wohl über den Zoll, aber es wurde dann auch nichts berechnet. Aber ein normaler Onlineshop sowas natürlich nicht
From January 1st, items being exported to the E.U. will be free of VAT, meaning a £20 record will now cost £16.66. As with other countries outside of the EU though, the customer maybe required to pay the tax on the item depending on their countries rules and regulations when importing items from abroad. This may cause delays in delivery times whilst items get cleared through customs. For peace of mind and to circumnavigate any difficulties we recommend choosing a tracked shipping option on checkout. The above will be the case up to July 1st where a new scheme is being introduced whereby we will pay the VAT for the country that we’re sending it to.
Bis zum 1. Juli 2021 ändert sich noch nichts. Alles war ja schon ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen, wurde aber verschoben. Dies gilt für die Abschaffung der Sonderregelung für Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro ebenso wie für das ATLAS-IMPOST-Verfahren. Was sich derweil geändert hat, ist eben, dass Großbritannien nicht mehr zur EU gehört und folglich auch eine Einfuhrumsatzsteuer auf Ware aus eben diesem Nicht-EU-Land zu zahlen ist.
Bis zum 1. Juli 2021 gilt also weiterhin die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro. Eben jenes „Von zollamtlicher Behandlung befreit“ bei Kleinsendungen…
Ab dem 1. Juli 2021 müssen jedoch alle Sendungen aus Drittstaaten immer elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Sie unterliegen dann dem EU-Zolltarif und der Einfuhrumsatzsteuer. Diese Anmeldung erfolgt entweder vorzeitig oder nach Gestellung über den neuen Zollanmeldungstyp „APK“. Zugleich entfällt die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro ersatzlos. Wie im obigen Post schon erläutert, sind nur noch Sendungen im Wert von maximal EUR 5,20 „befreit“, weil der Zoll darauf zwar auch eine Einfuhrumsatzsteuer erhebt, aber aufgrund der unter einem Euro liegenden Steuer auf die Bezahlung verzichtet.
Grundsätzlich sind also elektronische Zollanmeldungen erforderlich. Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro soll eben die neue Fachanwendung ATLAS-IMPOST genutzt werden. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können dann mit dem Zoll entsprechende Informationen austauschen. Erledigt die Post den Job des Kassierens, sind EUR 6 Auslagepauschale zu zahlen (plus natürlich die berechnete Steuer). Natürlich können Versender auch gleich die Steuern zahlen und so dem Empfänger die Arbeit bzw. ggf. die Auslagepauschale ersparen.
Und wie berechnet sich alles? Dazu ein Beispiel: Man bestellt Schallplatten und hat einen Rechnungspreis von EUR 200. Die Beförderungskosten betragen EUR 12. Damit ist ein Zollwert von insgesamt EUR 212 gegeben.
Zollbetrag = Zollwert x Zollsatz, also EUR 212 X 2 % = EUR 4,24 EUSt-Wert = Zollwert + Zollbetrag, also: EUR 212 + EUR 4,24 = EUR 216,24 EUSt-Betrag = EUSt-Wert x EUSt-Satz, also: EUR 216,24 x 19 % = EUR 41,09 Einfuhrabgabe = Zollbetrag + EUSt-Betrag, also: EUR 4,24 + EUR 41,09 = EUR 45,33 Für die im Wert von EUR 200 gekauften Schallplatten, die für EUR 12 versandt wurden, ist also eine Einfuhrabgabe von EUR 45,33 zu zahlen. Der Kauf der Platten kostet somit in Summe EUR 257,33 (inkl. Transportkosten)
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von Olsen im Beitrag #5678Jesus. Wie hoch sind die Zollgebühren für ein gebrauchtes Buch, das ich für 6 Euro kaufe?
Ein Buch für 6 Euro? Nehmen wir zudem Transportkosten von 3 Euro…
Bücher sind zollfrei; es fällt also kein Zollbetrag an. EUSt-Wert = Zollwert, also: EUR 6 + EUR 3 = EUR 9 EUSt-Betrag = EUSt-Wert x EUSt-Satz, also: EUR 9 x 7 % = EUR 0,63 Einfuhrabgabe = Zollbetrag + EUSt-Betrag, also: EUR 0 + EUR 0,63 = EUR 0,63 Für das Buch im Wert von EUR 6, das für EUR 3 versandt wurde, wäre eine Einfuhrabgabe von EUR 0,63 zu zahlen. Dieser Betrag liegt unter der Mindestgrenze von einem Euro und wird daher vom Zoll nicht erhoben. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Kostet das Buch aber EUR 11,30, gilt bei 3 Euro Versandkosten:
EUSt-Wert = Zollwert, also: EUR 11,30 + EUR 3 = EUR 14,30 EUSt-Betrag = EUSt-Wert x EUSt-Satz, also: EUR 14,30 x 7 % = EUR 1,001 Einfuhrabgabe = Zollbetrag + EUSt-Betrag, also: EUR 0 + EUR 1,00 = EUR 1,00 Für das Buch im Wert von EUR 6, das für EUR 3 versandt wurde, wäre eine Einfuhrabgabe von EUR 1,00 zu zahlen. Stellt DHL das Buch zu und erhebt dabei vom Empfänger die Einfuhrabgabe, wären EUR 1,00 plus EUR 6 Auslagepauschale (nennen wir es Bearbeitungsgebühr) zu zahlen. Man zahlt dann also EUR 7 extra. Regelt man alles selbst mit dem Zoll per elektronischer Abrechnung, entfallen die 6 Euro Auslagepauschale. Dies ab dem 1. Juli 2021… bis dahin kostet es ja noch nichts extra.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von victorward im Beitrag #5681Ist der EUSt-Wert dann der Nettobetrag des jeweiligen Lands? Ja, oder?
Ja und Nein… hehe
Im Normalfall fällt ja etwa beim Verkauf von Waren im Inland (oder bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) regulär die Umsatzsteuer (aka Mehrwertsteuer) an. Man bezahlt die Steuer also quasi an der Kasse beim Warenkauf gleich mit…
Bei der Einfuhr von Ware aus einem „Drittlandsgebiet“ in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt diese ebenfalls der Umsatzsteuer – man nennt diese aber nun Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur innerdeutschen Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer bzw. Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften.
§ 21 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) besagt: "Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß". Damit kann die Zollbehörde rechtlich die Einfuhrumsatzsteuer erheben - auch wenn quasi „nichts zu verzollen ist“, also gar kein eigentlicher Zoll anfällt.
Dennoch wird ja je nach Ware auch noch ein Zoll erhoben; dies können z.B. 2 % vom Warenwert sein. Beim „Bezahlen“ muss man also zwischen den eigentlichen Zöllen auf eine Ware (für den Import aus dem Ausland) und der Einfuhrumsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) unterscheiden.
Eine von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware (also „netto“ verkauft) wird also im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes (Deutschland) belastet. Durch die Besteuerung wird verhindert, dass eingeführte Ware ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangt. Weil diese Steuer erst bei der Einfuhr entsteht und nicht etwa im deutschen Handel, wird sie im Gegensatz zur normalen Umsatzsteuer eben von der Zollverwaltung erhoben. Und der Zoll kassiert eben teils auch noch das, was er ja eigentlich kassieren soll: eben Zollgebühren.
Basis von alledem ist immer der Wert der gesamten „Dienstleistung“ bzw. der Zollwert – neben dem Verkaufspreis der Ware also auch das für den Transport gezahlte Geld.
An dieser Stelle ist mir ein Rechenfehler meinerseits aufgefallen – yeah ... Ich habe die Einfuhrumsatzsteuer in den obigen Berechnungen auf die noch unverzollte Ware angewendet statt auf die zuvor verzollte!
Also again: man kauft im Nicht-EU-Ausland für 200 Euro Ware ein. Zahlt man noch 10 Euro für den Transport, entsteht insgesamt ein Zollwert von 210 Euro. Bei einer Zollgebühr (je nach Ware!) von 2 % ergeben sich EUR 210 * 0,02 = EUR 4,20 Zoll. Die Einfuhrumsatzsteuer (bei 19 %) bezieht sich nun auf den Zollwert plus Zollgebühr, also: ( EUR 210 + EUR 4,20) * 0,19 = EUR 214,20 * 0,19 = EUR 40,70 Macht also EUR 4,20 Zoll und EUR 40,70 Einfuhrumsatzsteuer Die für EUR 200 (netto) im Ausland gekaufte Ware, die man für EUR 10 zugeschickt bekommt, kostet also zusätzliche EUR 44,90 (Einfuhrumsatzsteuer+Zoll)
Nun, man muss sich da wohl noch die diversen Vorschriften näher ansehen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
nach wochen der selbstisolation im heimischen home-office hab ich mich gefreut, endlich mal wieder mit menschen zu arbeiten (natürlich unter den üblichen vorkehrungen). allerdings fängt so ziemlich jeder, der ins team kommt, erst mal damit an, sich über corona zu beschweren, oder über die maßnahmen wegen corona zu beschweren, oder über die leute, die sich sich wegen der maßnahmen beschweren, zu beschweren. ich fühle mich mittlerweile bis an den eichstrich vollgenölt.