Ich lasse ja Spinnen in meiner Wohnung fast immer leben in der Hoffnung, daß sie mir übersehene Plagegeister wegfangen. Wenn man dann aber beim Putzen in seltsamen Ecken ständig neue Netze entdeckt, ist dann doch mal eine stalinistische Säuberungsaktion fällig. Sechs Spinnen sind jetzt obdachlos, sofern sie das überlebt haben.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
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yeah, eine weitere baustelle in unserer straße (inzwischen die dritte auf 300 m) und das auch noch direkt gegenüber - mit arbeitern, deren verständigung ausschließlich aus gegenseitigem anbrüllen besteht, selbst wenn die maschinen still stehen, aber das tun sie selten. meine nerven ....
Diese verfickte Inkassobüro, das mich verwechselt, hat nicht nur frecherweise MEINE Forderung einer kompletten Aufstellung ignoriert, genau wie die Erwähnungen im Schreiben, dass ich a) nie an der vorgegeben Adresse gemeldet war, noch b) im Alter von acht Jahren kreditfähig war. Nein, heute kommt ein Schreiben, dass sie mir angeblich einen Schufa-Eintrag verpasst haben. Da ich wegen denen im Mai bereits den einmal pro Jahr kostenlosen Datenüberblick bei der Schufa geordert habe (da stand nichts drin), müsste ich nun zahlen, um zu prüfen, ob es wirklich einen Eintrag gibt. Einfach mal nachgucken darf die Schufa nämlich nicht. Es ist einfach nur ein Ärgernis. Jetzt habe ich mal den Vorschlag in der Redaktion unterbreitet, dass ich das Thema medial verarbeite...
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Das ist wirklich link. Ich hoffe es ist nur eine leere Drohung. Kann man nicht anders gegen die vorgehen? Vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen?
Zitat von Vermooste_Pfote im Beitrag #6816Das ist wirklich link. Ich hoffe es ist nur eine leere Drohung. Kann man nicht anders gegen die vorgehen? Vielleicht mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen?
Hatte ich ja. Die haben sogar ein Musterschreiben, das ich um Angaben ergänzt habe. Anfang nächster Woche meldet sich mein Kumpel, der Anwalt ist. Ich könnte mir tatsächlich einen Artikel vorstellen, in dem ich die Situation schildere und mit Verbraucherzentrale und einen Experten in Inkassosachen das Thema jornalistisch aufarbeite. Ich bin ja nicht der einzige. Ich frage mich auch, ob man nicht einfach Anzeige erstatten kann. Ist halt alles mit Aufwand verbunden.
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Natürlich setzen Inkassounternehmen Kunden unter Druck, indem mit negativem Schufa-Eintrag gedroht wird, falls die Forderung nicht bezahlt wird. Alles ist nur Klimbim und Klamauk, um Leute zum Zahlen zu bewegen, damit so endlich Ruhe ist. Die fordern und fordern und drohen und drohen, weil eben x Prozent tatsächlich irgendwann zahlen. Für was auch immer. Ich selbst würde die Post ab einem gewissen Level der Verarsche ungeöffnet „zurück an Absender“ gehen lassen. Natürlich nur dann, wenn an den Forderungen auch wirklich nichts dran ist.
Es ist so, dass ein Inkassounternehmen nicht einfach einen Eintrag bei der Schufa vornehmen darf. Erst recht nicht, wenn die Forderung nicht klar ist. Für einen Schufa-Eintrag muss entweder ein gerichtliches Urteil oder aber ein Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen. Die Schufa nutzt Daten, die in den Schuldnerverzeichnissen des Amtsgerichtes vermerkt sind. Eine Anfrage für einen Schufa-Eintrag dürfen nur Vertragspartner der Schufa stellen. Eine negative Schufa kann nur entstehen, wenn eine Forderung durch ein rechtskräftiges oder auch nur vorläufig vollstrecktes Urteil vorliegt. Oder wenn Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung bestehen.
Zudem muss die Forderung anerkannt worden sein! Ggf. auch per Gerichtsurteil! Wird die Forderung jedoch bestritten, darf keine Eintragung erfolgen. Man muss also schriftlich widersprechen und den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Es muss deutlich mitgeteilt werden, dass man den geforderten Betrag nicht bezahlen wird. Man kann dazu Gründe benennen. Zudem sollte man eine Frist setzen, innerhalb der eine Bestätigung eingehen muss, dass die ganze Forderung unberechtigt war.
Ich würde also schlicht ein Gerichtsverfahren abwarten, das ja etwa vom Gläubiger oder dem Inkassounternehmen eingeleitet werden müsste. Falls dort eben ein - seriöses - Interesse an einem weiteren Festhalten hinsichtlich der Forderung besteht.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Ergänzend möchte ich noch sagen, dass zunächst ein Mahnbescheid erlassen worden sein muss. Den kann das Inkassounternehmen bei einem Gericht beantragen. VORSICHT: das Gericht prüft dabei jedoch nicht, ob die Forderungen an sich überhaupt berechtigt sind.
Ist die Forderung aus dem Mahnbescheid nicht berechtigt, muss man innerhalb von 2 Wochen schriftlich widersprechen. Damit zwingt man den Gläubiger dazu, das Verfahren nur fortführen zu können, indem eine Klageschrift bei Gericht einreicht wird.
Es kommt also zu einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter über die Forderung entscheidet. Sagt das Gericht, dass man bezahlen muss, kann der Gläubiger das Geld in der Folge durch einen Gerichtsvollstrecker eintreiben lassen.
Wie man sich jetzt denken kann, haben unseriös agierende Unternehmen kein Interesse an einem Gerichtsverfahren.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von JackOfAllTrades im Beitrag #6815Diese verfickte Inkassobüro, das mich verwechselt, hat nicht nur frecherweise MEINE Forderung einer kompletten Aufstellung ignoriert, genau wie die Erwähnungen im Schreiben, dass ich a) nie an der vorgegeben Adresse gemeldet war, noch b) im Alter von acht Jahren kreditfähig war. Nein, heute kommt ein Schreiben, dass sie mir angeblich einen Schufa-Eintrag verpasst haben. Da ich wegen denen im Mai bereits den einmal pro Jahr kostenlosen Datenüberblick bei der Schufa geordert habe (da stand nichts drin), müsste ich nun zahlen, um zu prüfen, ob es wirklich einen Eintrag gibt. Einfach mal nachgucken darf die Schufa nämlich nicht. Es ist einfach nur ein Ärgernis. Jetzt habe ich mal den Vorschlag in der Redaktion unterbreitet, dass ich das Thema medial verarbeite...
mach das mal. man sollte viel mehr medial verarbeiten. und wenn es eine serie wird, häng eine reportage über mein steuerstrafverfahren dran.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. September entschieden, dass nicht alle Produkte, die in Social-Media-Posts genannt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Influencerinnen und Influencer müssen Dargestelltes nur dann als Werbung kenntlich machen, wenn sie für eine "übertriebene werbliche" Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten.
Im Interview mit ZDFheute live erklärte Influencerin Cathy Hummels, sie habe sich "tierisch darüber gefreut". Die 33-Jährige, die wegen der Thematik bereits vor Gericht gezogen war, sagte, ihr sei Unrecht getan worden. Deshalb habe sie vier Jahre lang gekämpft, Zeit und Geld investiert.
Gerechtigkeit für menschliche Amöben. Nun ist die Welt endlich eine bessere.
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