Einen CSU-Minister aus dem Kabinett zu entfernen, ist auch zu anderen Zeiten äußerst schwierig. Die CSU hat es schon immer verstanden, einen Einfluss geltend zu machen, der weit über das hinausgeht, was sich durch gewonnene Wählerstimmen rechtfertigen ließe. Jetzt kam auch noch die Corona-Krise dazwischen. Somit sind die Milliardenschäden durch Scheuer-Andi‘s Unfähigkeit aus dem Fokus geraten.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Liegt eher daran, dass die Koalitionspartner seit jeher selbst bestimmen können, wen sie ins Kabinett schicken. Die Hürde für die Kanzlerin, da einen Minister auszutauschen, der nicht zu ihrer Partei gehört, ist sehr hoch. Bleibt nur Entlassung und dann kannst Du auch die Koalition aufkündigen.
Zitat von akri im Beitrag #1314Grundsätzlich muss ab dem 1. Juli 2021 für Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt im Regelfall der Beförderer der Waren. Dies ist der zuständige Post- bzw. Kurierdienst. Dieser bezahlt auch die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll.
In der Regel muss man die Abgaben bei der Zustellung der Sendung dem Beförderer bezahlen. Mitunter werden solche Sendungen auch nur noch an Postämter zur Abholung zugestellt. Für diese Serviceleistung (Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben) verlangt der Post- bzw. Kurierdienst in der Regel eine Servicepauschale. DHL etwa nimmt jeweils 6 Euro.
Um nochmal auf diesen Punkt zurückzukommen, auch weil ich mal wieder eine Sendung bei der Post abholen durfte und die 6 EUR Auslagen bezahlen musste, kann man diesen Punkt irgendwie umgehen? Zum Beispiel dadurch, dass man die Zollanmeldung selber macht oder eine Voranmeldung oder ähnliches macht?
http://www.last.fm/de/user/DerWaechter ehemaliger Influencer * Downtown * Radebrecht * "Die einzige Bevölkerungsgruppe, die man risikolos beleidigen kann, sind die Dummen. Da fühlt sich nie einer angegriffen." (Ronja von Rönne) “The sex and drugs have gone and now it’s just the rock ‘n’ roll” (Shaun Ryder)
Das ganz praktische Problem besteht darin, dass du ja nicht selbst die Warensendung an den Zoll übergibst bzw. selbst die Ware ins Land einführst. Sondern diesen Job übernimmt die Post bzw. der Dienstleister – und damit auch die Zollanmeldung inkl. „Bearbeitungsgebühr“. Wie man sich denken kann, hat der Zoll kaum ein Interesse daran, selbst wild aktiv zu werden, sondern überlässt alles nur zu gerne dem Transporteur der Ware.
Um die Ware selbst beim Zoll anzumelden, benötigst du auch immer entsprechende Angaben des Versenders.
Was ich nicht ganz verstanden habe, ist der Punkt mit dem (I)OSS. Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass man irgendwie die 6 EUR Gebühr sparen kann. Dagegen, die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, habe ich ja nichts.
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Ich sehe weiterhin das Problem, dass Versender zwar ggf. die Steuern schon mit kassieren und auch nach Deutschland abführen, aber die Pflicht bleibt, die Ware bei Einfuhr durch den deutschen Zoll zu bringen. Aufgrund des Wertes von unter EUR 22 waren bislang ja sehr viele Sendungen von der zollamtlichen Behandlung befreit. Was ja auch dazu führte, dass viele Warensendungen - etwa aus China - falsch bzw. mit zu geringem Wert deklariert wurden.
Wenn künftig die Post bzw. der liefernde Dienstleister für nach Deutschland importierte Ware die Zollanmeldung inkl. der „Bearbeitungsgebühr“ übernimmt, wären eben ständig zusätzliche 6 Euro zu zahlen. Wie ich schon sagte: der Zoll wird kaum ein Interesse daran haben, für all die Kleinsendungen selbst aktiv zu werden. Er überlässt dies nur zu gerne dem Transporteur der Ware.
Meine Befürchtung geht etwas in die Richtung, dass die Post generell 6 Euro für die Lieferung kassiert…egal ob zusätzlich noch eine Zollgebühr oder MwSteuer zu zahlen wäre. Ginge es allein nur um die Mehrwertsteuer, würde es ja völlig reichen, wenn der Versender bei einer Bestellung aus Deutschland die Mehrwertsteuer auf den Preis aufschlägt und die Ware würde entsprechend gekennzeichnet dann nach Deutschland eingeführt (und die Steuer an den deutschen Fiskus abgeführt). Möglicherweise gibt es ja eine entsprechende Kennzeichnung durch am Steuer-Abführungssystem teilnehmende Versender und die Ware wird dann „durchgewunken“ und landet somit direkt im Briefkasten.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von Johnny Ryall im Beitrag #1346Was ich nicht ganz verstanden habe, ist der Punkt mit dem (I)OSS. Ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass man irgendwie die 6 EUR Gebühr sparen kann. Dagegen, die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, habe ich ja nichts.
Einfuhrabgaben entstehen nicht, wenn man die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und der die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Die Abgaben werden dann direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt.
Hat ein Versender hingegen nicht über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt, wird etwa die Deutsche Post (DHL) die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll begleichen. Und bei der Übergabe in einer Filiale vom Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben die Auslagepauschale in Höhe von 6,00 Euro an…
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Witz des Tages: Ilse Aigner will Bundespräsidentin werden.
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