Zitat von akri im Beitrag #4560Ich kann es nur so sagen: die bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung soll ja für die sogenannte Notbremse gelten. Die ist jeweils erforderlich, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt. Nach geltender Regelung jeweils in den betroffenen Kreisen und Städten.
Es wird also künftig bundesweit FESTE REGELN geben, was zu tun ist, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Der Bund könnte also z.B. sagen: Inzidenz über 100 gleich Gastronomie zu, Geschäfte zu, etc.
Damit MUSS also jede Stadt oder jeder Landkreis genau diese Maßnahmen treffen, wenn dort die Inzidenz über 100 steigt. Und keine davon abweichenden Maßnahmen. Eigene Regeln in jedem Bundesland (z.B. Shoppen bis Inzidenz 200 möglich) oder in einer Stadt wären damit nicht mehr denkbar.
Solche rein länderspezifischen Maßnahmen wären dann nur noch bei einer Inzidenz von unter 100 möglich. Dann gelten quasi die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. die Länder behalten ihre (individuellen) Zuständigkeiten.
Man könnte auch sagen: steigt künftig irgendwo die Inzidenz über 100, regelt ein Bundesgesetz, was als "Notbremse" genau und verbindlich zu tun ist
Das geänderte Gesetz müsste allerdings erst durch Bundestag und Bundesrat.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von akri im Beitrag #4560Ich kann es nur so sagen: die bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung soll ja für die sogenannte Notbremse gelten. Die ist jeweils erforderlich, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt. Nach geltender Regelung jeweils in den betroffenen Kreisen und Städten.
Es wird also künftig bundesweit FESTE REGELN geben, was zu tun ist, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Der Bund könnte also z.B. sagen: Inzidenz über 100 gleich Gastronomie zu, Geschäfte zu, etc.
Damit MUSS also jede Stadt oder jeder Landkreis genau diese Maßnahmen treffen, wenn dort die Inzidenz über 100 steigt. Und keine davon abweichenden Maßnahmen. Eigene Regeln in jedem Bundesland (z.B. Shoppen bis Inzidenz 200 möglich) oder in einer Stadt wären damit nicht mehr denkbar.
Solche rein länderspezifischen Maßnahmen wären dann nur noch bei einer Inzidenz von unter 100 möglich. Dann gelten quasi die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. die Länder behalten ihre (individuellen) Zuständigkeiten.
Man könnte auch sagen: steigt künftig irgendwo die Inzidenz über 100, regelt ein Bundesgesetz, was als "Notbremse" genau und verbindlich zu tun ist
Das geänderte Gesetz müsste allerdings erst durch Bundestag und Bundesrat.
Man kann den Bund ermächtigen, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen. Dazu braucht es jedoch auch die Zustimmung des Bundesrats.
Man kann auch einfach durch ein Bundesgesetz „bestimmte Regeln für die Länder verbindlich vorgeben“. Dann muss der Bundesrat nicht zustimmen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, alles könne in nur einer Sitzungswoche passieren.
Schäuble dazu (etwas ironisch): „Wenn die Ministerpräsidenten nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz dann hinterher doch wieder irgendwie unterschiedlich wirken und das auch beklagen; vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz auch appellieren, sie sollen es alle einheitlich machen, dann können wir als Gesetzgeber ihnen dabei doch ein ganzes Stück weit helfen“.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Laut Ulrike Demmer (stellvertretende Regierungssprecherin) sind sich Bund und Länder ja auch einig über eine Änderung im Infektionsschutzgesetz.
Geplant ist eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Dort wurde der Paragraph 28a extra für Covid-19-Schutzmaßnahmen in das Gesetz eingefügt. So sind „breit angelegte“ Schutzmaßnahmen ab einem Inzidenzwert von 35 auf Kreisebene umzusetzen „umfassende“ Maßnahmen erfolgen ab einem Inzidenzwert von 50. Eingefügt werden soll dort nun auch die Notbremse ab Inzidenz 100.
WICHTIG: alle Länder, Landkreise und Stadtkreise müssen sich dann an diese Werte halten. Was noch weiter möglich ist, sind „unterschiedliche Auslegungen“ der Vorgaben. Denn die konkrete Umsetzung über Verordnungen ist ja bekanntlich Ländersache.
Mit einer Bundesverordnung kann man die Umsetzung auch regeln – dann aber würde den Ländern quasi im Detail vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen hätten. Wie man sich denken kann, tragen diverse Länder die Ergänzung des Gesetzes um die „Notbremse“ mit. Mit einer Bundesverordnung dürfte man sich allerdings schwertun. Die derzeit gültige Fassung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass es allein Aufgabe der Länder ist, Schutzmaßnahmen zu erlassen und durchzusetzen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Der Krisenstab der Stadt Köln hat beschlossen, seine Lockerungen zurückzunehmen. Ab Montag müssen alle Kölner Museen und der Zoo wieder geschlossen bleiben. Überall dort, wo schon eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum besteht, gibt es ab Samstag zusätzlich ein Verzehr- und Alkoholkonsumverbot. Die Kölner Krisenstabsleiterin Andrea Blome bezeichnete die Lage in den Kliniken als "sehr ernst". Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen steige dynamisch an.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Heute ist die 7-Tage-Inzidenz erneut angestiegen. Es gab 24097 neue Fälle. 5968 mehr als vor einer Woche.
Ebenso wie gestern gibt es also deutlich mehr Fälle als vor einer Woche. Somit steigt die Inzidenz. Genauer gesagt werden die jeweiligen Meldedaten ersetzt – die Fallzahlen deuten nur grob den Trend an. Ein Absinken wie über Ostern ist aktuell nicht mehr der Fall. Die Inzidenzen klettern folglich auch wieder nach oben!
Das RKI hat für heute erneut folgenden Zusatzhinweis gegeben: Rund um die Osterfeiertage und -ferien ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass aufgrund der Ferienzeit weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.
Nimmt man die Werte der jüngsten Inzidenzen als Berechnungsbasis, und würde deren aktueller Trendverlauf genau so weiter anhalten, dann würde die deutschlandweite Inzidenz am 15. April bei ca. 160 liegen. Die Inzidenz würde am 30. April bei 270 liegen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #4568Nimmt man die Werte der jüngsten Inzidenzen als Berechnungsbasis, und würde deren aktueller Trendverlauf genau so weiter anhalten, dann würde die deutschlandweite Inzidenz am 15. April bei ca. 160 liegen. Die Inzidenz würde am 30. April bei 270 liegen.
Und statistisch gibt es im Vatikan pro Quadratkilometer 2,27 Päpste.
"Happy Holidays... is what terrorists say. Merry Christmas, from Avery and Jack."
Vorgestern waren es 6 Grad Tagesmaximaltemperatur, gestern 16 Grad. Würde der aktuelle Trendverlauf so anhalten, hätten wir an meinem Geburtstag am 18.06. 716 Grad zu erwarten. Ich stell schonmal den Sonnenschirm raus.
"Happy Holidays... is what terrorists say. Merry Christmas, from Avery and Jack."
Ich halte diese Hochrechnerei, welche Inzidenz wann eintreten könnte, weiterhin für überflüssig. Was soll das bringen? Ist es die Lust am Elend oder was?
Im Unterschied zu Temperaturen und Päpsten werden sich die Zahlen der Inzidenz aber schon weiter erhöhen, wenn man nicht gegensteuert. Dass die bisherigen Maßnahmen dazu nicht genügen, scheint ja leider auch wahr zu sein.
Zitat von Olsen im Beitrag #4572Ich halte diese Hochrechnerei, welche Inzidenz wann eintreten könnte, weiterhin für überflüssig. Was soll das bringen? Ist es die Lust am Elend oder was?
Warum Elend? Inzidenzwerte können ja nicht nur steigen, sondern auch fallen.
Den Wetterbereicht gibt es ja auch wenn es regnet und stürmt. Auch wenn die "Partypeople" lieber etwas von Sonnenschein und Badeseetemperaturen hören wollen....
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)