Ich nehme an, dass man immer noch viel Respekt vor The New Mutants hat. Trotzdem sollte im Freien eigentlich nicht viel passieren. In den Innenräumen tut man ja ohnehin schon sehr viel. Ich sehe ein großes Problem aber immer noch in den Öffis.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #4605Mir ist im Grunde weiter unklar, warum man eine Aussengastronomie mit Abstand nicht schneller erlaubt, und dafür in den Innenräumen mehr tut.
... und die ausgangssperre halte ich auch für fragwürdig. warum soll nachts ein höheres infektionsrisiko bestehen? es sollte doch eigentlich genügen, das versammlungsrecht einzuschränken, um nächtliche flashmobs zu verhindern, oder liege ich da falsch?
Zitat von faxefaxe im Beitrag #4605Mir ist im Grunde weiter unklar, warum man eine Aussengastronomie mit Abstand nicht schneller erlaubt, und dafür in den Innenräumen mehr tut.
... und die ausgangssperre halte ich auch für fragwürdig. warum soll nachts ein höheres infektionsrisiko bestehen? es sollte doch eigentlich genügen, das versammlungsrecht einzuschränken, um nächtliche flashmobs zu verhindern, oder liege ich da falsch?
Ich kann bis heute den Sinn der Ausgangssperre nicht erkennen. Es ist ja nicht so, als ob hier Polizei und Ordnungsämter auf Teufel komm raus kontrollieren. Wie auch, ohne Personal?
Aber offenbar gibt es sie dann doch, die extremen Treffen zu Hauf. Ach nee, das heißt ja Schule und Arbeit.
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Bei uns im Kreis schreibt eine, ihre Bekannten hätten einen Lieferservice und würden ständig zwanzig Essen an dieselbe Adresse liefern. Vielleicht gibt es von dieser Art Treffen mehr, als wir ahnen?
Da bleibt dann die Frage: Erreicht man diese Menschen mit einer Ausgangssperre? Sie halten sich ja auch nicht an Regeln à la "Zwei Hausstände..."
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Ich selber vermute einmal, dass man eigentlich nicht verhindern will, dass abends noch jemand einen Spaziergang an der frischen Luft macht … das würde den Infektionsschutz wohl kaum verbessern.
Ein Problem sind aus meiner Sicht weiterhin private Kontakte in Innenbereichen. Die aber sind kaum kontrollierbar, da die Polizei ja nicht überall klingeln und prüfen kann, ob da auch nur zusammen ist, wer eben zusammen sein darf.
Mit den Ausgangssperren bremst man private Treffen indirekt aus. Es wird eben teils schwieriger, am Ort X ein Treffen für eine gemeinsame längere Feier zu organisieren. Oder einen abendlichen Spiele- und Filmabend, eine Geburtstagsfeier mit Freunden, ein gemeinsames Abendessen mit Bekannten, etc.
Da müssten die Beteiligten ja quasi schon vor Ort bleiben bzw. übernachten. Oder aber frühzeitig irgendwann ab 20 Uhr schon wieder von dort weg, um bis 21 Uhr bei sich zu Hause zu sein.
Von daher dürften Ausgangssperren private Treffen von der Zahl her schon im Vorfeld reduzieren! Weil Probleme mit der „Rückreise“ von einem Privattreffen dazu führen dürften, alles gleich ganz abzusagen. Bestimmte späte Ansammlungen und Trinkgelage kassiert man damit zugleich auch.
Selbst, wenn sich nicht alle daran halten und nicht alle „erwischt“ werden – so oder so sinkt wohl die Zahl längerer privater Treffen aus verschiedenen Haushalten.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Bei uns im Ort wird das mit den Ausgangssperre-Kontrollen schwierig. So viel Polizei ist da ja nicht.
Andernorts ist die Lage eben anders. Bonns Stadtdirektor Wolfgang Fuchs hat die Bürger ja dazu ermuntert, Verstöße gegen Corona-Auflagen telefonisch zu melden: „Niemand sollte sich scheuen, uns anzurufen, denn es geht um die Gesundheit aller.“ Es gibt eine Hotline des Ordnungsdienstes (0228/77-3333) bei der man anrufen kann, wenn die Nachbarn o.ä. gegen die Corona-Regeln verstoßen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Hier fahren im kompletten Landkreis nachts vier Streifenwagen herum. Jede Kommune hat ein Ordnungsamt, aber dessen Mitarbeiter sind natürlich auch nicht rund um die Uhr im Dienst. Sagen wir mal so: Man muss schon ganz viel Pech haben, um erwischt zu werden.
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Hat da eigentlich mal jemand Aussagen aus der Politik zu, warum das bisher nicht gemacht wird? Also weitergehend als „Wir vertrauen da bisher auf die Eigenverantwortung“?
Zitat von faxefaxe im Beitrag #4605Mir ist im Grunde weiter unklar, warum man eine Aussengastronomie mit Abstand nicht schneller erlaubt, und dafür in den Innenräumen mehr tut.
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
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Es gilt ja weiterhin: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) § 2 Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb (4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern im Regelfall Homeoffice-Arbeitsplätze anbieten. Sie können dies nur ablehnen, wenn „zwingende betriebsbedingte Gründe“ vorliegen.
Homeoffice ist für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die nicht ganz oder weit überwiegend mit einer Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten befasst sind. Dazu zählen Arbeitsplätze in den Bereichen Produktion, Dienstleistung, Handel oder Logistik.
Unter mit Büroarbeit vergleichbaren Tätigkeiten versteht man all jene, die geeignet sind, unter Verwendung von Informationstechnologie aus dem Privatbereich der Beschäftigten durchgeführt werden zu können. Im Einzelfall können dies auch Tätigkeiten sein, die ohne Informationstechnologie von zu Hause erbracht werden können.
Zwingende betriebliche Gründe, die gegen Homeoffice sprechen: Tätigkeiten, die zwar grundsätzlich für die Ausführung im Homeoffice geeignet sind, aber aus „belegbaren und nachvollziehbaren betriebstechnischen Gründen“ nicht von zu Hause aus erbracht werden können. Insbesondere, „weil ansonsten der übrige Betrieb nur eingeschränkt oder gar nicht aufrechterhalten werden kann“.
Beispiel: setzt eine Tätigkeit die Anwesenheit im Büro voraus, weil dort physische Post geöffnet und bearbeitet werden muss oder weil physische Akten angelegt oder Waren vor Ort angenommen oder erfasst werden müssen, dann scheidet eine Homeoffice-Tätigkeit aus.
Homeoffice scheidet ebenfalls aus, wenn Kunden- und Mitarbeiterkontakte erforderlich sind. Auch bei Schalterdienst, Materialausgabe, Reparatur- und Wartungsaufgaben (z.B. IT-Service), Notdienst, Hausmeisterdienst entfällt Homeoffice.
Ebenfalls kann Homeoffice entfallen, wenn vor Ort technische oder organisatorische Gründe und Versäumnisse dagegensprechen. Etwa die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Veränderung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung (Schulung) der betroffenen Beschäftigten. Bis zur Beseitigung des Verhinderungsgrunds sind dies zwingende betriebliche Gründe. Eine Verpflichtung zur Qualifizierung der Beschäftigten, der Anschaffung von IT-Ausstattung und Änderung der Arbeitsorganisation besteht nicht. Ein Telearbeitsplatz muss gemäß § 2 Absatz 7 der Arbeitsstättenverordnung nicht eingerichtet werden. Arbeitsschutzbehörden können dies im Rahmen des § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob die Anordnung rechtmäßig ist. Denn eine Anschaffung von IT-Endgeräten oder die Umstellung der Organisation auf elektronische Abläufe wäre als unverhältnismäßige Belastung des Arbeitgebers anzusehen.
Ebenfalls gilt, dass zwingende betriebliche Gründe gegen Homeoffice anzunehmen sind, wenn der Arbeitnehmer in seiner Privatwohnung datenschutzrechtliche Vorgaben nicht einhalten kann. Etwa dann, wenn die Gefahr besteht, dass andere Familienmitglieder oder sonstige Mitbewohner Zugriff auf personenbezogene Daten und Informationen haben könnten.
Arbeitnehmer, die mit sensiblen personenbezogenen Daten wie Gesundheitsdaten, Mandatsdaten, etc. befasst sind, müssen am Heimarbeitsplatz ein Datenschutzniveau sicherstellen können, das dem des Betriebs entspricht. Andernfalls entfällt für sie das Recht auf Homeoffice.
Der Arbeitgeber muss nach § 22 Abs. 1 ArbSchG auf Verlangen der zuständigen Behörde die Gründe für eine Verweigerung des Homeoffice darlegen.
Ein Betriebsrat kann gem. § 87 Abs.1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG verlangen, dass eine kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen wird, die die Ausgestaltung der Home-Office-Verpflichtung regelt.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)