Das sind zwei verschiedene Fragen, ein „ist doch nicht“ akzeptiere ich hier nicht, wenn dauernd mit dem Völkerrecht argumentiert wird. Wenn die NATO Polen beispringen darf, darf sie völkerrechtlich auch der Ukraine beispringen. Im Völkerrecht steht ja nicht „außer bei Bündnissen“.
Die Nato muss dann diskutieren, ob sie eingreifen will. Ich halte es für falsch, sich von der Angst vor Putin paralysieren zu lassen. Er ist tendenziell der schwächere und hat genauso viel Grund, Angst zu haben. Ich glaube, dass Unterwerfung bei Faschismus keine Lösung ist.
Die NATO an sich ist ja ein Verteidigungsbündnis. Sie ist verpflichtet, jedem angegriffenen Mitgliedsstaat Beistand zu leisten. Nun ist die Ukraine aber kein Mitgliedsstaat.
Eine aktive Beteiligung an der Verteidigung der Ukraine hat die NATO eh ausgeschlossen. Eine Flugverbotszone über der Ukraine hat es daher auch nicht gegeben. Denn dann müssten NATO-Mitglieder ggf. ja russische Kampfjets abschießen. Und das wäre von der Form her der Kriegseintritt der Allianz.
Von daher wird weiter das abgewandelte Muster des Stellvertreterkriegs verfolgt. Man unterstützt die Ukraine, auch militärisch, erklärt aber formell Russland nicht den Krieg.
Putin hat die militärischen Probleme in der Ukraine unterschätzt. Er wird nun nachlegen und dabei auch sein militärisches Potential entfalten. Denn eines ist klar: Putin setzt auf die militärische Karte, nicht auf Diplomatie.
Die Zeit arbeitet dabei gegen Putin. Er benötigt letztlich Erfolge. Denn auch den russischen Eliten wird klar, was da alles auf dem Spiel steht. Es dürfte also kriegerisch weitergehen, bis Russland die Ukraine teils besetzt hat. Und es auf dieser Basis zu Verhandlungen kommt – wie immer die aussehen mögen.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Du hast das Völkerrecht angeführt. Und meine Frage ist: Warum ist eine Verteidigung Polens durch die Nato völkerrechtlich legitim, die Verteidigung der Ukraine aber nicht.
Dass die Nato entscheiden muss, ob sie eine Verteidigung anderer Ländern führen WILL, ist ja eine politische Entscheidung.
Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster hängen, weil ich kein Jurist, geschweige denn Völkerrechtler bin. Ich denke, ein Unterschied könnte sein, dass der Angriff auf ein Mitglied eines Verteidigungsbündnisses das Recht auf Selbstverteidigung durch das gesamte Bündnis legitimiert. Ob die Einmischung in einen Krieg Dritter ebenso legitim ist, selbst wenn eine Partei darum bittet, da würde ich ein Fragezeichen hinter setzen wollen. Wenn da jemand aufschlussreiche Quellen kennt, dann bitte her damit. Ich hab leider nichts gefunden. Im Jugoslawien-Krieg hat, soweit ich weiß, keine der Kriegsparteien die NATO zu Hilfe gerufen. Insofern war die Einmischung der NATO ohne Zweifel völkerrechtswidrig.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Ja, da bin ich in allem bei dir: Ich weiß es nicht sicher, und Jugoslawien ist sicher ein anderer Fall.
Ich meine gelesen zu haben, dass eine von der NATO durchgesetzte Flugverbotszone völkerrechtlich problemlos wäre, wenn die Ukraine darum bittet. Kann es aber nicht beschwören.
Ein bissl absurd finde ich die Diskussion : Russland marschiert unterstützt zb von Belarus in die Ukraine ein, und man weiß nicht, ob jemand helfen darf.
Völkerrechtlich darf die NATO auf Seiten der Ukraine militärisch eingreifen, wenn die Ukraine darum bittet bzw. zustimmt. Interessant ist in diesem Kontext, dass die russische Unterstützung der syrischen Regierungsarmee grundsätzlich als völkerrechtskonform bewertet, der Einsatz der Anti-IS Koalition aber kritisch gesehen wird, weil das Völkerrecht nur die militärische Unterstützung von Staaten, nicht aber von Rebellengruppen (in diesem Fall des kurdischen SDF) kennt.
Zunächst einmal ist jeder Krieg grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies besagt das allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen.
Es gibt aber Ausnahmen vom Gewaltverbot: So ist eine Intervention völkerrechtlich zulässig, wenn der Staat, auf dessen Territorium die Intervention stattfinden soll, dieser zustimmt. Dann ist auch Gewaltanwendung durch den intervenierenden Staat nicht illegal. Fast alle Auslandseinsätze der Bundeswehr beruhen mit auf dem Einverständnis des betreffenden Staates. Dies war etwa im Kosovokrieg anders; da lag kein Einverständnis der Bundesrepublik Jugoslawien vor.
Zudem erlaubt die UN-Charta im Falle eines bewaffneten Angriffs die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Die UN-Charta legitimiert auch militärische Handlungen, wenn ein Mandat des UN-Sicherheitsrats vorliegt. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr beruhen auf einem Mandat des UN-Sicherheitsrats. Auch hier gab es im Kosovo-Krieg kein UN-Mandat.
Umstritten ist, ob über den Wortlaut der UN-Charta hinaus weitere Ausnahmen vom Gewaltverbot im Falle der „humanitären Intervention“ gemacht werden können. Also etwa eine Intervention ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und ohne Einverständnis des betreffenden Staates zur Abwendung humanitärer Missstände.
Es kann immer nur die etablierte und anerkannte Regierung, die einen Staat nach außen repräsentiert, andere Staaten um Unterstützung ersuchen. Einer Oppositionsbewegung steht also nicht das Recht zu, von fremden Staaten Hilfe (einschließlich militärischer Intervention) anzufordern oder zu empfangen.
Die Nato-Staaten haben im Fall der Ukraine klar gesagt, dass sie nicht mit Truppen in der Ukraine intervenieren werden.
Wirtschaftssanktionen, die sich gegen Russland richten, sind keine militärischen Kampfhandlungen. Gegen die Sanktionen kann sich Russland deshalb nur mit eigenen Sanktionen wehren.
Waffenlieferungen sind ebenso keine militärischen Kampfhandlungen.
Würde Deutschland jedoch Flugzeuge mitsamt Bundeswehr-Piloten oder etwa Panzer mit Bundeswehr-Besatzung zur Verfügung stellen, würde Deutschland zur Konfliktpartei.
Eine Einstufung als Konfliktpartei ist jedoch für die Anwendung des internationalen Kriegsrechts von sehr großer Bedeutung. Gelingt es nicht, Frieden zu wahren, dürfen jeweils die Soldaten der einen Seite die Soldaten der Gegenseite töten oder militärische Ziele vernichten. Wer den Krieg angefangen hat, spielt dann keine Rolle mehr. Soldaten und militärische Einrichtungen aller Konfliktparteien werden nach internationalem Kriegsrecht zu legitimen Zielen. Würde also Deutschland Truppen in die Ukraine schicken, wäre ganz Deutschland nach internationalem Recht auch Kriegsgebiet, auf dem auch Russland militärische Anlagen/Soldaten mit z.B. Raketen angreifen könnte.
Kurz: würden Deutsche im Auftrag der Bundesregierung bzw. unter Befehl der Bundeswehr an Kämpfen teilnehmen, würde Deutschland formell zur Konfliktpartei. Dies will aktuell Deutschland nicht, dies wollen andere EU-Staaten nicht, dies will die Nato nicht.
Wäre es nicht die Ukraine, sondern Lettland, würde alles komplett anders aussehen!
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Meinst du wg. Lettland? Nun, Lettland ist Nato-Mitglied. Und damit Teil des Bündnisses. Somit wäre bei einem Angriff auf Lettland der Nato-Verteidigungsfall gegeben. Die Frage, ob die Nato dort intervenieren sollte, stellt sich also nicht. Es würde interveniert. Dies sehen die Regeln der Nato für angegriffene Mitgliedsländer so vor.
Anders bei der Ukraine. Die ist nicht Teil des Bündnisses.
Nato-Mitglieder können und dürfen voneinander erwarten, einander im Ernstfall beizustehen. Deshalb sind sie ja auch Mitglied der Nato. Dieser Beistand ist für andere Länder jedoch nicht gegeben. Dies weiß auch Putin, sonst wären seine Panzer nicht in die Ukraine gerollt...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von oasupp im Beitrag #513auch mein gedanke. wenn ich mir etwas wünschen dürfte, wäre es ein UN-einsatz, der eben nicht unter dem label des erzfeindes läuft. die weltgemeinschaft, eine romantische vorstellung. leider ist das aber nicht zum wünschen. an der von faxe aufgebrachten frage scheitere ich, da fehlt mir allerdings auch jedes notwendige hintergrundwissen, was ein solcher einsatz bedeuten würde oder könnte.
ich habe gerade "quo vadis, aida?", einen film über das massaker von srebrenica gesehen. da verlierst du jeglichen glauben an die UN. ich weiß nicht, ob sich seitdem irgendwas geändert hat. wenn nicht, dann ist da nicht gerade die geballte kompetenz unterwegs, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Akri, es geht mir nicht darum, ob der Wille der NATO einzugreifen im Fall Lettland größer ist. Sondern warum es völkerrechtlich einen Unterschied machen sollte. Aber das fragte ich schon ein paar Mal. :-)
Jeder Krieg ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Es gibt dabei ja Ausnahmen, etwa bei der Selbstverteidigung. Ebenso auch zur Rettung von Angehörigen des eigenen Volkes.
Würde die Ukraine sich für Kriegshandlungen Verbündete suchen, wäre dies völkerrechtlich durchaus ok. Sie führt ja keinen Angriffskrieg.
Aus Sicht von Russland verteidigt man dort (Krim, Ukraine) jedoch russische Bürger. Auch im Kosovo-Krieg verteidigte die Nato albanische Bevölkerungsgruppen. Das alles hatte aber jeweils rein gar nichts mit dem Völkerrecht zu tun. Dummerweise erlaubt sich Russland etwas, was sich auch die Nato schon erlaubt hat. Eben einen militärischen Einsatz entgegen den Regeln des Völkerrechts.
Russland und auch die Ukraine haben das Römische Statut beide nicht ratifiziert. Beide fallen daher nicht in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes. Länder, die gegen Regeln verstoßen, denen sie selbst nicht zugestimmt haben, kann man nur sehr indirekt verurteilen.
Im Fall Lettland geht es eben gar nicht um den Willen der Nato. Es wäre eine Nato-Pflicht, in Lettland mit einzugreifen. Dies ist ja auch durch den Bündnisvertrag geregelt und international bekannt. Wer Lettland angreift, greift völkerrechtlich betrachtet auch die Nato an.
Im Fall der Ukraine gibt es einen solchen Vertrag nicht.
Die Nato selbst sagt auch ganz eindeutig, dass sie dort militärisch nicht eingreifen möchte.
Nicht etwa, weil sie völkerrechtliche Probleme sieht, sondern weil sie damit als Bündnis völkerrechtlich mit zur Konfliktpartei würde. Anders gesagt: das Eingreifen der Nato wäre völkerrechtlich zugleich auch eine Kriegserklärung gegen Russland.
Dies genau möchte die Nato nicht.
Daher auch nur wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland. Daher nur Waffenlieferungen, aber keinesfalls Personal zur Bedienung. Daher auch keine Einrichtung von dortigen Flugverbotszonen.
Allen Beteiligten ist klar, was ein Kriegseintritt der Nato gegen Russland bedeuten würde. Russland könnte letztlich nur noch mit seinen Nuklearwaffen agieren, da die Nato Russland bei den konventionellen Waffensystemen überlegen ist.
Dies weiß die Nato, dies weiß Russland. Einen „Gewinner“ würde es bei einem nuklear geführten quasi-Weltkrieg in Europa nicht mehr geben. Ein solcher Krieg wäre für alle ein zu hohes Opfer.
Von daher sage ich kurz: die Nato könnte der Ukraine völkerrechtlich betrachtet militärisch beistehen, tut dies aber aus schwerwiegenderen anderen Gründen nicht.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)