Zitat von faxefaxe im Beitrag #915Lumich, Du meinst, dass Kriegsverbrechen in Israel derzeit nicht verfolgt werden?
Die Mechanismen, wie Aufhebung der parlamentarischen Immunität, greifen nicht, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wurde. Eine Strafverfolgung innerhalb Israels wäre somit erst nach Beendigung des Kriegszustandes möglich.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #915Lumich, Du meinst, dass Kriegsverbrechen in Israel derzeit nicht verfolgt werden?
Die Mechanismen, wie Aufhebung der parlamentarischen Immunität, greifen nicht, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wurde. Eine Strafverfolgung innerhalb Israels wäre somit erst nach Beendigung des Kriegszustandes möglich.
Nicht vergessen sollte man in diesem Zusammenhang, dass Netanyahu ja versucht, die Justiz zu entmachten bzw. "zahnloser" werden zu lassen. Typisch rechts eben.
Das ist nun erst einmal eine These von Dir, dass der Strafgerichtshof zuständig ist, wenn erst nach dem Ende des Krieges ermittelt wird (das würde ihm im Kriegsfall vermutlich überall eine Allzuständigkeit geben, die nun gerade nicht vorgesehen ist). Auch hier der Disclaimer: Ich bin im Völkerstaatsrecht (vermutlich: auch) Laie. Ansonsten funktioniert die Justiz sei zumindest leidlich in Israel. Es wurde gegen Dutzende Soldaten ermittelt und es wurden Strafen ausgesprochen. Das ist wesentlich mehr als in Syrien oder im Sudan, wo es keine Anklagen gab.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #915Lumich, Du meinst, dass Kriegsverbrechen in Israel derzeit nicht verfolgt werden?
Die Mechanismen, wie Aufhebung der parlamentarischen Immunität, greifen nicht, wenn das Kriegsrecht ausgerufen wurde. Eine Strafverfolgung innerhalb Israels wäre somit erst nach Beendigung des Kriegszustandes möglich.
Nicht vergessen sollte man in diesem Zusammenhang, dass Netanyahu ja versucht, die Justiz zu entmachten bzw. "zahnloser" werden zu lassen. Typisch rechts eben.
Ja, in Venezuela und anderen Ländern hat die unabhängige Justiz dagegen Biss.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #918Das ist nun erst einmal eine These von Dir, dass der Strafgerichtshof zuständig ist, wenn erst nach dem Ende des Krieges ermittelt wird (das würde ihm im Kriegsfall vermutlich überall eine Allzuständigkeit geben, die nun gerade nicht vorgesehen ist). Auch hier der Disclaimer: Ich bin im Völkerstaatsrecht (vermutlich: auch) Laie.
Nun, ob die Ausrufung des Kriegsrechts die Begründung war, dass sich der internationale Gerichtshof für zuständig erklärt hat, ist tatsächlich eine Vermutung von mir. Da dieser meines Wissens alle rechtsstaatlichen Kriterien erfüllt, lässt sich dies ohne Zweifel nachprüfen. Was das Kriegsrecht angeht, bin ich mir allerdings sicher, dass eine Strafverfolgung gegen ein aktives Staatsoberhaupt in diesem Fall nicht möglich ist.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #918 Ansonsten funktioniert die Justiz sei zumindest leidlich in Israel. Es wurde gegen Dutzende Soldaten ermittelt und es wurden Strafen ausgesprochen. Das ist wesentlich mehr als in Syrien oder im Sudan, wo es keine Anklagen gab.
Nochmal: Der Gerichtshof erhebt von sich aus keine Anklage. Wenn niemand den Gerichtshof angerufen hat, wegen des Krieges im Sudan, ist das nicht der Fehler des Gerichtshofes.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Wenn Du Deine falsche Behauptung wiederholst, wird sie doch nicht wahrer :-) Der Ankläger kann selbst aktiv werden, schrieb ich doch. Ansonsten bitte gern den Link lesen. Nach Ansicht mancher unreifer Juristen ist gerade Netanjahus Recht auf Immunität ein Grund ihn nicht auszuliefern.
(Ich diskutiere gern mit Dir, ist nicht bös gemeint, wenn ich auf dem unreif rumreite)
ups. doppelt aus versehen. lohnt sich jedenfalls zu lesen.
Das sind interessante Gesichtspunkte. Meine Meinung, was ich befürworten würde, trübt das eher wenig. Sollte es tatsächlich nicht rechtskonform sein, ihn auszuliefern, würde ich das auch nicht fordern, mir höchstens bessere Gesetze wünschen. Wie gesagt: Sympathie gegenüber der angeklagten Person spielt dabei keine Rolle.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
„Der Gerichtshof wird entweder aufgrund der Unterbreitung einer Situation an den Gerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder aufgrund eigener Initiative des Anklägers („proprio motu“) tätig;“
Fehlt nur die Information, unter welchen Umständen diese Initiative vorgesehen ist. Im hiesigen Strafrecht klagt bei Kapitalverbrechen die Staatsanwaltschaft selbst. Geschädigte können allenfalls als Nebenkläger auftreten. Wie das Äquivalent im Völkerrecht aussieht, weiß ich nicht.
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Soweit ich die Statements des ICC auf dessen Homepage verstehe, kommt das Prinzip der Komplementarität (also Einschreiten des ICC nur dann, wenn eine strafrechtliche Untesuchung im eigenen Land nicht erfolgen kann oder der Wille dazu nicht besteht) erst dann zum Tragen, wenn genannte Bemühungen tatsächlich erfolgen. Sobald dies geschehe, würde der ICC seine Aktivitäten aussetzen.
ZitatIn line with the Rome Statute, the door to complementarity continues to remain open. As with all situations, we will continue to actively assess the application of this fundamental principle, which requires genuine domestic investigations and any necessary prosecution of the same individuals for substantially the same conduct.
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Er überlässt es also nicht dem Rechtsstaat, wenn er ihn grundsätzlich anerkennt. Sondern nur, wenn ihm die Einschätzungen dort zusagen. Das finde ich problematisch, das ist ja kein hierarchisches Rechtssystem mit dem Strafgerichtshof an der Spitze.