Ich verstehe diesen Eiertanz nicht. Wenn Deutschland sich im Vorfeld klar und konsequent zu seiner Verpflichtung bekennt, wird kein ernsthafter Konflikt entstehen, da Netanyahu schlichtweg nicht hierher fliegen wird. Natürlich wird es von Extremisten Vorwürfe unterhalb der Gürtellinie hageln, aber Deutschland hat die Klage nicht erhoben und wird auch kein Urteil sprechen. Es wäre kein feindseliger Akt gegenüber dem Staat Israel, ein Staatsoberhaupt auszuliefern, wenn gegen dieses ein legitimer, internationaler Haftbefehl besteht. Dazu könnte man theoretisch mit Gelassenheit stehen. Wir wollen uns doch nicht ernsthaft wie die Mongolei verhalten, die jüngst Putin einreisen ließ, obwohl auch dort eine Verpflichtung zur Auslieferung besteht.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Die (sehr theoretische) Verpflichtung, Netanyahu auszuliefern, wäre für dich ein Grund oder Anlass, die Anerkennung des internationalen Gerichtshofes zu widerrufen? Wie das?
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Es ist halt auch dieses "um jeden Preis auf der Seite Israels stehen", das in manchen Milieus vorherrscht. Da spielt es keine Rolle, dass die Anklage offensichtlich Hand und Fuß hat, es darf einfach nicht sein. Dann wird eben zum Mittel der Diskreditierung gegriffen.
Ich würde sogar eine Auslieferung befürworten, wenn ich im Großen und Ganzen hinter dem oder der Angeklagten stehen würde. Sympathie darf kein Kriterium sein. Ich verstehe auch die Kritik am internationalen Gerichtshof nicht. Womit haben die sich denn bitte delegitimiert?
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
„Unreif“ und „rechts“. :-) Etwa so hilfreich, wie wenn ich nun sagen würde: Links, wer die Hamas unterstützt.
Ich sehe das Gericht nicht als zuständig an, weil Israel ein Rechtsstaat ist. Die Auswahl der Personen, die es anklagt, und derer, die es nicht anklagt, zeugt für mich zudem von keiner Unabhängigkeit. Wenn weltweit ein großer Teil der Staaten Antisemitismus toleriert oder fördert, wird es auch mit internationalen Organisationen schwierig. Das sieht man ja bei den Vereinten Nationen auch immer wieder. Aber mit dem „um jeden Preis“ hast Du etwas recht, Cobra. „Nie wieder“ heißt für mich tatsächlich, dass ich einen Staatschef Israels nicht ausliefere, der von einem Gegner angegriffen wurde, der die Vernichtung Israels will. Habe übrigens viel Verständnis, wenn man das Anklage-Thema anders sieht.
Diese Punkte sehe ich beide nicht als erfüllt an. (Ausdrücklich als juristischer Laie)
Der Gerichtshof kann nur dann strafverfolgend tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der Komplementarität); Voraussetzung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist, dass entweder der Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Verbrechen ereignet hat, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der mutmaßliche Täter besitzt, Vertragsstaat des Römischen Statuts ist oder dieser Staat die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt hat;
Zitat von faxefaxe im Beitrag #909Die Auswahl der Personen, die es anklagt, und derer, die es nicht anklagt (…)
#unreif - So funktioniert ein Gerichtshof nicht. Ein Gerichtshof muss angerufen werden, bzw. eine Klage muss erhoben werden. Das machte der internationale Gerichtshof nicht von sich aus.
#seltsam -
Zitat von faxefaxe im Beitrag #909Ich sehe das Gericht nicht als zuständig an, weil Israel ein Rechtsstaat ist.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #910Voraussetzung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist, dass entweder der Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Verbrechen ereignet hat, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der mutmaßliche Täter besitzt, Vertragsstaat des Römischen Statuts ist oder dieser Staat die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt hat;
Wenn das Kriegsrecht ausgerufen ist, ist der Staat tatsächlich nicht in der Lage, die mutmaßlichen Verbrechen zu verfolgen.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Zitat von faxefaxe im Beitrag #910Diese Punkte sehe ich beide nicht als erfüllt an. (Ausdrücklich als juristischer Laie)
Der Gerichtshof kann nur dann strafverfolgend tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen (Grundsatz der Komplementarität); Voraussetzung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist, dass entweder der Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Verbrechen ereignet hat, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der mutmaßliche Täter besitzt, Vertragsstaat des Römischen Statuts ist oder dieser Staat die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt hat;
Tja, da streiten sich die Geister. Die Zuständigkeit wurde ja schon früher behandelt, das wurde dann damit abschließend begründet, dass diese gegeben ist, wenn sich die mutmaßlichen Verbrechen auf dem Gebiet Palästinas ereignen. In dem Fall also Gaza. Ich sehe auch nicht, dass die israelische Justiz willens ist, Netanyahu oder Galant wegen Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Lumich, Du meinst, dass Kriegsverbrechen in Israel derzeit nicht verfolgt werden? Der Strafgerichtshof muss nicht angerufen werden, der Ankläger kann auch selbst aktiv werden. (Meine Meinung wäre aber nicht anders, wenn Südafrika ihn angerufen hat. Ich weiß nicht, wie es in diesem Fall war)
„Der Gerichtshof wird entweder aufgrund der Unterbreitung einer Situation an den Gerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder aufgrund eigener Initiative des Anklägers („proprio motu“) tätig;“