Mal abgesehen davon, dass das jetzt spektakulär schief gegangen ist und man sich über den Sinn oder Unsinn gut auseinandersetzen kann, finde ich das schon aus architektonisch-technischer Sicht total interessant und beeindruckend.
In Hagen ist ein Leichenwagen mit vier Verstorbenen verunglückt. Der Bestatter habe am Mittwochabend während der Fahrt wohl einen medizinischen Notfall erlitten und sei mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag.
Obwohl Ersthelfer sofort versuchten, ihn wiederzubeleben, sei er noch am Unfallort gestorben. Die vier Särge blieben unbeschädigt und wurden von dem Bestattungsunternehmen in zwei andere Fahrzeuge verladen. (dpa/tas)
Sehr unschöne Geschichte, in jeglicher Hinsicht.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
---------------------------------------------------------------- From the river to shut the fuck up.
Schwelm - Beim Brand in einer Wohnung in Schwelm sind zwei Menschen schwer verletzt worden. Wie die Feuerwehr am Sonntag mitteilte, wollte ein Bewohner Klebereste an einem Weihnachtsgeschenk mit Feuerzeugbenzin beseitigen. Dabei kam es aus ungeklärter Ursache zu einer Verpuffung. Vor Schreck warf der Mann die Benzinflasche von sich weg. Sie landete auf einem Bürostuhl, der anfing zu brennen. Das Feuer breitete sich auf weitere Möbel aus. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Ein Bewohner kam mit Brandverletzungen an den Händen und eine Frau mit einer Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus.
Ich frage mich gerade, wie er das fertiggebracht hat ... entferne ständig Klebereste von Preisschildern auf Plattenhüllen mit Feuerzeugbenzin, und da ist noch nie was passiert. Wenn er dabei nicht geraucht hat, ist mir das ein Rätsel.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
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Bürgergeld Das Bürgergeld löst fortan das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft.
Kindergeld Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro. Und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Wohngeld Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind mehr Menschen antragsberechtigt. Den Mietzuschuss können auch Haushalte beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen, aber wenig Geld haben.
Arbeitslosenversicherung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken.
Krankenkassenbeiträge Krankenkassenbeiträge werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 % angehoben.
Impfpflicht für Pflegekräfte Die seit März 2022 geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fällt aller Voraussicht nach ganz weg.
Klimaabgabe fürs Heizen Vermieter müssen sich teils an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss ein Vermieter übernehmen. Bislang müssen die Mieter diese Abgabe zahlen.
Grundsteuererklärung Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitgeber sind verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Midi-Jobs Bei Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Führerschein-Umtausch AutofahrerInnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Tabaksteuer Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Steuervergünstigung für Autogas Wer Autogas tankt, muss mehr zahlen, denn die Steuervergünstigung läuft aus.
Lkw-Maut Die LKW-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird angehoben.
Mehrwegpflicht Alle Restaurants, Bistros und Cafés in Deutschland müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen es ihren KundInnen aber ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.
Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten sind verpflichtet, auf gegebene Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.
(Quelle: dpa)
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #5112Führerschein-UmtauschAutofahrerInnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Nicht alle! Das gilt nur für Nicht-Scheckkarten Führerscheine. Ich bin Jahrgang 1959 und habe einen Scheckkatenführerschein aus dem Jahr 2008 --> Umtausch bis 2029 möglich.
Zitat von akri im Beitrag #5112Führerschein-UmtauschAutofahrerInnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Nicht alle! Das gilt nur für Nicht-Scheckkarten Führerscheine. Ich bin Jahrgang 1959 und habe einen Scheckkatenführerschein aus dem Jahr 2008 --> Umtausch bis 2029 möglich.
Ja schon, es geht dabei nur um die alten "Lappen", die nun eben in das Scheckkartenformat umzutauschen sind... ... wer schon einen Führerschein im Scheckkartenformat hat, braucht auch im Januar nichts umzutauschen...
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Zitat von akri im Beitrag #5112Mehrwegpflicht Alle Restaurants, Bistros und Cafés in Deutschland müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen es ihren KundInnen aber ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.
Da bin ich mal sehr gespannt, wie das funktionieren wird und ob das praktikabel ist. Ich rechne damit, dass es viele Alibiangebote geben wird.
Putin verschenkt acht Ringe an die Könige von Mittelerd… ich meine an Staatsoberhäupter aus Osteuropa und Vorderasien. Es seien Neujahrsgrüße darauf eingraviert. Unklar ist, ob schon jemand einen davon in den Kamin geworfen hat, um zu schauen, was da sonst noch stehen könnte.