Ich mag dir keine mangelnde Lesekompetenz unterstellen, aber Polanski lebt noch, Manson lebt noch, Handke lebt noch. Und nein, es wird nicht gefordert, dass das Werk dieser Männer geschmälert werden soll, es wird gefordert, ihre Taten nicht aufgrund ihres Werks zu marginalisieren. Da gibt es meines Erachtens gar nicht viel zu interpretieren.
Was gewalttätige Frauen angeht, hast du es ja selbst geschrieben: Es kommt viel seltener vor. Sehr viel seltener. (Das ist auch verwerflich, versteh mich bitte nicht falsch! Diese Frauen müssen genauso bestraft und ihre Taten müssen genauso geächtet werden. Keine Frage! Aber das ist hier schlicht nicht Thema.)
Zitat von King Bronkowitz im Beitrag #600Das sehe ich anders. Ich sehe die implizite Forderung, das Gesamtwerk von jemandem zu ächten, weil er ein Arschloch war, genauso bedenklich. .
ich lese das nicht raus. ich lese, dass männer selten tatsächlich um ihren erfolg zu fürchten haben, wenn anschudigungen aufkommen, was sich mit meiner wahrnehmung deckt.
Zitat von Mory im Beitrag #602Ich mag dir keine mangelnde Lesekompetenz unterstellen
Das darfst du gerne tun, es kommt nämlich ab und zu vor, daß ich Texte nicht aufmerksam lese, wenn ich - wie gerade momentan - zwischen Rechner, küche und Bad hin - und herlaufe. Ich nehme das mal so hin, lasse das stehen und erwidere etwas darauf, wenn ich mehr Muße habe. OK?
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
---------------------------------------------------------------- From the river to shut the fuck up.
Zitat von Mory im Beitrag #602Mal als Einordnung, was die Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen durch Männer angeht; ich glaube nämlich ernsthaft, dass viele Leute - besonders Männer! - nicht mal ahnen, wie schlimm dieses Thema ist.
Wie erwähnt: ich halte mich in da für lernfähig. Meine Exfrau hat in dieser Hinsicht bei mir viel bewirkt.
We don't believe in anything we dont stand for nothing. We got no "V" for victory cause we know things are tougher.
(Iggy Pop/James Williamson: "Beyond The Law")
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Was ich an dieser Aufzählung irreführend finde ist, dass die Verbrechen größtenteils, wenn nicht sogar vollständig zu Zeiten begangen wurden, als Gewalt gegen Frauen tatsächlich noch anders öffentlich behandelt wurde als heute.
Der Artikel will, wenn ich ihn richtig lese, dem Eindruck entgegenwirken, dass männliche Prominente durch Anschuldigungen von Frauen der Karrieretod droht. In jedem (glaub ich zumindest) James Bond-Film mit Sean Connery schlägt der Hauptdarsteller Frauen. Das war auch in anderen Filmen dieser Zeit nicht ungewöhnlich. Frau ist hysterisch, also kriegt sie eine gezimmert. Niemand fand das damals anstößig. Die Zeiten haben sich geändert und nach Weinstein haben sie sich nochmal mehr geändert. Heutzutage hätten alle schlimmen Taten, die in diesem Artikel aufgeführt werden, deutlich schlimmere Konsequenzen für die Karriere der Täter als damals. Das gehört zur Wahrheit einfach dazu.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Mal ein anderer Aspekt, der mir schon seit Tagen durch den Kopf geht:
Da hängen wir jetzt wieder hier rum und fragen uns, ob wir Interpreten X nicht mehr hören sollten/wollen/können. Aber niemand fragt sich das auf einer anderen Ebene. Wenn jemand über Jahre hinweg ein geistesgestörter Vollidiot ist, dann ist es auch vollkommen unmöglich ... ich wiederhole: VOLLKOMMEN UNMÖGLICH ... daß nicht auch dutzende oder sogar hunderte Menschen davon wissen (ob als Augenzeuge oder nur aus zweiter, aber glaubhafter Quelle). Da rennen auf dem Anwesen, Backstage, bei Parties, Interviews, Meetings, Tourneen etc. eines Rockstars im Laufe der Jahrzehnte tausende von Leuten rum (die Leute von der Plattenfirma, Promoter, andere Musiker, Journalisten, Fans, Sponsoren, etc.) ..... und alle halten offenbar den Mund, solange sie mit dem Wahnsinn ihr Geld verdienen und am Ruhm teilhaben können. Falls so, macht man sich vielleicht nicht strafbar im juristischen Sinne, trägt aber auch ein moralische Schuld. Das hat gelegentlich etwas von "Oh, ich wußte nicht, daß meine Nachbarn abgeholt wurden, ich dachte die sind nur sehr lange im Urlaub."
Dennoch hat bisher noch keiner die Frage gestellt, ob man weiterhin Platten von Loma Vista oder Interscope kaufen sollte! Warum eigentlich nicht?
ME-Leser 1984 bis 2016 - ME-Forum seit 30.04.2003 - Erster Beitrag: "Wo kann ich mich hier wieder abmelden?" Heavy Rotation → ◉ Jake Bugg (2024) A Modern Day Distraction ◉ Julie (2024) The Ant-Aircraft Friend ◉ Towa Bird (2024) American Hero ◉ The Courettes (2024) The Soul Of... The Fabulous Courettes ◉ Noga Erez (2024) The Vandalist
Bei Twitter wird jetzt gegen Luke Mockridge geschossen.
Die Podcasterin Ines Anioli hat bereits in "Besser als Sex", den sie mit Leila Lowfire hatte, über eine toxische Beziehung gesprochen. Bei Instagram hat sie über ihre persönliche Veränderung seit diesem Vorfall geschrieben. Einen Namen nennt sie nicht, wohl aber offenbar, dass man die Person mit zwei Klicks herausfinden könne (ich habe es mir nicht angehört). Deshalb geht man nun davon aus, dass es sich bei der Person um Comedian Luke Mockridge handelt, mit dem sie eine Beziehung gehabt haben soll.
Die SPD-Politikerin Lilly Blaudszun fordert nun ein Berufsverbot von Mockridge - was ich rein juristisch gesehen für schwer durchsetzbar halte:
Wie seht ihr das?
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Ohne Jurist zu sein: Beide haben wohl noch nie ihre ehemalige Beziehung zugegeben, das waren immer nur Medienspekulationen. Sie hat nie einen Namen genannt, wer es war. Darf eine Staatsanwaltschaft dann direkt ermitteln oder muss zuerst Anzeige gestellt werden?
Grundsätzlich sehe ich das aber ähnlich: Nur eine Ermittlung kann Klarheit bringen. Was ich aber falsch finde ist die Forderung an den WDR, ihn jetzt schon nicht mehr zu beschäftigen. Was, wenn es gar nicht Mockridge ist?
Edit: Zu meinem oberen Absatz gefunden:
ZitatDie Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen. Diese Kenntnis kann sie klassischerweise beispielsweise durch eine Strafanzeige erhalten. Diese Strafanzeige wird oftmals durch den von der Straftat Betroffenen erstattet werden (den Verletzen bzw. das Opfer), kann aber genauso gut durch jeden anderen Bürger, der nicht unmittelbar von der Straftat bedroht bzw. verletzt ist, erfolgen (z.B. durch einen aufmerksamen Nachbarn, einen Freund, etc.). Es kommen allerdings auch andere Möglichkeiten in Betracht, Kenntnis von einem strafbaren Verhalten zu erlangen: zu denken ist insbesondere an die mediale Berichterstattung über möglicherweise strafbare Sachverhalte. Eine in der Theorie und Praxis gleichermaßen umstrittene Frage ist die der außerdienstlichen Kenntniserlangung durch einen Polizeibeamten bzw. einen Staatsanwalt. Hinter dieser etwas sperrigen Formulierung verbirgt sich die recht häufige Fallgestaltung, dass etwa ein Polizist oder ein Staatsanwalt Kenntnis von einer Straftat im privaten Bereich – also „außerdienstlich“ erlangt (z.B. durch „Belauschen“ eines Privatgespräches Dritter in der Straßenbahn oder bei einem Small-Talk auf einer Privatparty).
Die hierzu vertretenen Auffassungen reichen von einer fast schon an preußische Tugenden erinnernden Ansicht – ein Beamter ist schließlich immer im Dienst – bis hin zu der wesentlich realitätsnäheren und von der herrschenden Meinung und Rechtsprechung gleichermaßen vertretenen, differenzierenden Theorie, die nach der Schwere der in Betracht kommenden Straftaten eine außerdienstliche Kenntniserlangung mitunter berücksichtigt und somit eine Verfolgungspflicht je nach Schwere der Tat bejaht. Aufgrund des sog. „Legalitätsprinzips“ ist die Strafverfolgungsbehörde (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) verpflichtet, nach Kenntnisnahme von einem möglicherweise strafbaren Verhalten strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen (§§ 152 Abs. 2 StPO, 160 StPO, 163 StPO, 386 AO). Diese als Legalitätsprinzip bezeichnete Prozessmaxime ist sogar strafrechtlich durch § 258a StGB – die sog. Strafvereitelung im Amt (durch Unterlassen) – abgesichert, so dass sich ein Polizist oder Staatsanwalt durch die Unterlassung gebotener Strafverfolgungsmaßnahmen ggf. selbst strafbar machen kann.
Grundsätzlich kann nicht nur die dazu in erster Linie berufene Staatsanwaltschaft (sie wird auch als die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet), sondern auch jede andere Strafverfolgungsbehörde – insbesondere die Polizei – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einleiten. Dazu ist sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen und Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit ihre Befugnisse nicht anderweitig gesetzlich geregelt sind (§ 163 Abs. 1 S. 2 StPO). Ist der mögliche Täterkreis noch völlig unklar, so können sich die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst gegen Unbekannt richten. Solche Ermittlungen gegen Unbekannt werden bei der Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen „UJs“ geführt, man spricht deshalb von „UJs-Sachen“. Sobald allerdings ein Tatverdächtiger oder gar mehrere Tatverdächtige ermittelt wurden, werden sie zu Beschuldigten. Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ (s.o.), d.h. die Durchführung des Ermittlungsverfahrens liegt weitestgehend (vom Richtervorbehalt des Ermittlungsrichters abgesehen, z.B. für eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume, § 105 StPO bei fehlender Gefahr im Verzug) in ihren Händen.
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Ich hab' mir das die Tage schon angehört und finde die Schilderung widerlich hoch 10. Dieses "oh krass, hätte Dich fast vergewaltigt, bitte tröste mich, mir geht's so schlecht". Mehr kenne ich nicht, aber ich glaube ihr.
Blaudszun fordert übrigens kein Berufsverbot und das weiß auch Jack (zumal sie sich im Thread mehrfach erklärt, den er bestimmt gelesen hat), weshalb ich mich frage, warum man sich bewusst für diese Formulierung entscheidet. Meine bisherige Antwort: Jack möchte, dass wir uns über den "Twitter-Mob" aufregen. Korrigiere mich gerne, wenn das falsch ist.
Es geht mWn darum, dass 1Live mit ihm eine Sonderwoche unter seinem Namen plant, während diese Vorwürfe ungeklärt im Raum stehen. Das wirkt selbstverständlich sehr merkwürdig. Da darf man sich schon zu äußern und nicht einfach weitermachen, solange da nichts geklärt ist.
ich kenn mich auch nicht aus, würde aber denken, dass eine anzeige notwendig ist, wenn die vergewaltigung oder sexuelle belästigung nicht offensichtlich ist.
Zitat von G. Freeman im Beitrag #614Ich hab' mir das die Tage schon angehört und finde die Schilderung widerlich hoch 10. Dieses "oh krass, hätte Dich fast vergewaltigt, bitte tröste mich, mir geht's so schlecht". Mehr kenne ich nicht, aber ich glaube ihr.
Blaudszun fordert übrigens kein Berufsverbot und das weiß auch Jack (zumal sie sich im Thread mehrfach erklärt, den er bestimmt gelesen hat), weshalb ich mich frage, warum man sich bewusst für diese Formulierung entscheidet. Meine bisherige Antwort: Jack möchte, dass wir uns über den "Twitter-Mob" aufregen. Korrigiere mich gerne, wenn das falsch ist.
Es geht mWn darum, dass 1Live mit ihm eine Sonderwoche unter seinem Namen plant, während diese Vorwürfe ungeklärt im Raum stehen. Das wirkt selbstverständlich sehr merkwürdig. Da darf man sich schon zu äußern und nicht einfach weitermachen, solange da nichts geklärt ist.
Ich möchte gar nicht, dass ihr euch über den Twitter-Mob aufregt - Edit: und Luke Mockridge ist mir komplett egal, der interessiert mich nicht. Ich will wirklich eure Meinung wissen - weil ich unschlüssig bin, wie das zu bewerten ist. Einerseits haben wir hier die Frau, der laut ihrer Schilderung furchtbare Dinge widerfahren sind. Es gibt keinen Grund, ihr nicht zu glauben. Dann haben wir einen Mann, dessen Name nicht genannt wurde - man geht bislang nur davon aus, dass es sich um einen bestimmten handelt.
Und ich habe mich für die "Berufsverbot"-Formulierung entschieden, weil sie ja zumindest fordert, dass der WDR jetzt nichts mehr mit ihm produzieren soll. Das Verbot ist dann wohl tatsächlich etwas hart, aber da geht es dann schon in die Richtung. Denn sollte der WDR da etwas Geplantes einstellen, muss er sich erklären. Andererseits würde das vielleicht auch zur Aufklärung beitragen, weil ja etwas ins Rollen kommt. Edit: Es ist schwierig in der Beurteilung (siehe auch Folge post von Lumich).
Was Ines Anioli da schildert, dieser Spruch mit dem "Ich hätte dich fast vergewaltigt", ist einfach nur widerwärtig und krank. Und wenn dann jemand hinterher eine Panikattacke bekommt, ist das Mitleid nicht groß. So etwas macht man nicht, so etwas sagt man nicht - selbst wenn man ein sehr krudes Verständnis von Humor hat, denn das ist nicht ansatzweise lustig.
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