Zitat von CobraBora im Beitrag #525Seit heute steht Israel aufgrund einer Klage Südafrikas wegen Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof der UN. Bin mal gespannt, ich könnte mir vorstellen dass es da hoch hergehen wird. https://www.rnd.de/politik/voelkermord-v...367PLNHIHU.html
ZitatIn der Konvention wird Völkermord definiert als eine Handlung, „die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.
Mir ist klar, dass Politiker der israelischen Regierungsparteien, darunter auch hochrangige, Aussagen öffentlich getätigt haben, die ekelhaft, zynisch und inakzeptabel sind. Meine Sympathien für diese Regierung ist ohnehin unterhalb der Messbarkeit. Wenn die Südafrikanische Administration sich in ihrer Klage allein darauf bezieht, dann wäre das ziemlich dünn. Worauf es eher ankommt ist das Handeln der IDF und die Einsatzbefehle, die sie erhält.
Meines Erachtens ist das die falsche Debatte. Es gibt unzweifelhaft Menschenrechtsverletzungen, wie das Abschneiden von der Strom- und Wasserversorgung. Es wird zu prüfen sein, inwiefern sich die IDF mit Kriegsverbrechen schuldig macht und ob tatsächlich genug getan wird, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Klage wegen eines vermeintlichen Völkermordes lenkt davon eher ab, umso mehr noch, wenn diese Klage abgewiesen wird, womit ich rechne.
☟ smog in berlin. nichts wie hin. weil du mich küsst, bin ich kein tourist.
Da geht es um die Strom- und Wasserversorgung, die Israel vorher freiwillig geliefert hat, oder? Oder haben sie auch bestehende Palästinensische Infrastruktur gezielt zerstört (wie es Russland regelmäßig tut, stört nur niemanden)?
Israel verbietet Gaza eigene Infrastruktur zur Stromversorgung aufzubauen (gegen das Völkerrecht, übrigens). Das lässt die freiwillige Versorgung etwas weniger großzügig aussehen. Das Wasser aus dem Meer nützt nicht viel. Der Zugang zu Trinkwasser ist ein Menschenrecht, laut UN-Charta. Selbst wenn man argumentiert, dass die Hamas-Regierung sich um die Gewinnung von Trinkwasser hätte kümmern sollen (wie auch immer das möglich sein soll), wenn es faktisch so ist, dass der einzige Zugang zu Trinkwasser aus Israel kommt, ist es ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn dieser Zugang verwehrt wird (erklärt sich eigentlich von selbst).
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Gaza hat auch Entsalzungsanlagen (sechs soviel ich weiß), mit denen Meerwasser aufbereitet werden kann. Nur funktionieren die halt auch nur, wenn Strom zur Verfügung steht.
ZitatDie Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“
... Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische, religiöse oder soziale Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Die Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention (in Deutschland umgesetzt durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 VStGB) hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht vieler Opfer bedarf, damit die Täter sich des Völkermordes schuldig machen. Bloß ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen maßgeblichen Teil von ihr richten. Die Täter erfüllen den Straftatbestand beispielsweise, wenn sie – in dieser besonderen Absicht – einzelnen Gruppenmitgliedern ernsthafte körperliche oder geistige Schäden zufügen oder den Fortbestand der Gruppe verhindern wollen, etwa durch Zwangskastration. Eine Anklage wegen Völkermordes bedarf daher nicht der Ermordung auch nur eines Menschen.
Umgekehrt gilt: Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention sind kein Völkermord, wenn ihr Ziel nicht darin besteht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, egal wie viele Mitglieder getötet oder sonst wie beeinträchtigt werden. Solche Maßnahmen sind ebenfalls kein Völkermord, wenn ihr Ziel darin besteht, eine Gruppe auszurotten, die nicht durch nationale, ethnische, rassische oder religiöse Eigenschaften definiert ist.
Da sind natürlich Definitionen dabei, die nicht wirklich eindeutig sind. Problematisch sind für mich die Aussagen einiger israelischer Regierungsmitglieder, die eindeutig rassistisch begründet sind und auch die komplette Vertreibung der Palästinenser aus Gaza fordern, das ist Wasser auf die Mühlen der Ankläger. Man kann auch durchaus argumentieren, dass Punkt c) derzeit erfüllt ist. Trotzdem ist Völkermord ein sehr harter Vorwurf, dazu gehört schon einiges. Kriegsverbrechen und Verletzungen von Menschen- und Völkerrecht sind für mich aber eindeutig gegeben.
Zitat von CobraBora im Beitrag #530Man kann auch durchaus argumentieren, dass Punkt c) derzeit erfüllt ist.
Inwiefern?
Weil laut diversen Aussagen mehr als 80% der Gaza-Bewohner inzwischen als vertrieben gelten und sich in angeblich sicheren Ecken aufhalten, die dann trotzdem bombardiert werden. Und weil nicht mal annähernd ausreichend Hilfsgüter durchgelassen werden.
Zitat von CobraBora im Beitrag #530Man kann auch durchaus argumentieren, dass Punkt c) derzeit erfüllt ist.
Inwiefern?
Weil laut diversen Aussagen mehr als 80% der Gaza-Bewohner inzwischen als vertrieben gelten und sich in angeblich sicheren Ecken aufhalten, die dann trotzdem bombardiert werden. Und weil nicht mal annähernd ausreichend Hilfsgüter durchgelassen werden.
Kriegerische Handlungen sind aber keine "angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten". Darunter versteht man insbesondere Zwangsterilisationen.
Zitat von CobraBora im Beitrag #530Man kann auch durchaus argumentieren, dass Punkt c) derzeit erfüllt ist.
Inwiefern?
Weil laut diversen Aussagen mehr als 80% der Gaza-Bewohner inzwischen als vertrieben gelten und sich in angeblich sicheren Ecken aufhalten, die dann trotzdem bombardiert werden. Und weil nicht mal annähernd ausreichend Hilfsgüter durchgelassen werden.
Kriegerische Handlungen sind aber keine "angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten". Darunter versteht man insbesondere Zwangsterilisationen.
Das wäre Punkt d), ich sprach aber von Punkt c). Und es reicht, wenn einer der Punkte erfüllt ist.
Zitat von CobraBora im Beitrag #530Man kann auch durchaus argumentieren, dass Punkt c) derzeit erfüllt ist.
Inwiefern?
Weil laut diversen Aussagen mehr als 80% der Gaza-Bewohner inzwischen als vertrieben gelten und sich in angeblich sicheren Ecken aufhalten, die dann trotzdem bombardiert werden. Und weil nicht mal annähernd ausreichend Hilfsgüter durchgelassen werden.
Kriegerische Handlungen sind aber keine "angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten". Darunter versteht man insbesondere Zwangsterilisationen.
Das wäre Punkt d), ich sprach aber von Punkt c). Und es reicht, wenn einer der Punkte erfüllt ist.
Zitatc) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
Das ist der springende Punkt. Es gilt nicht zu beweisen, dass dies das Resultat aus den genannten Handlungen wäre, sondern dass dahinter eben diese Absicht steht.
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